Antrag auf Zugang zu den Stasi-Unterlagen Gewährung für öffentliche / nicht öffentlichen Stellen

    Zugang zu den Stasi-Unterlagen als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle beantragen

    Als öffentliche und nichtöffentliche Stelle können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu themenrelevanten Stasi-Unterlagen erhalten.

    Beschreibung

    Öffentliche und nichtöffentliche Stellen können sich zu im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) definierten Zwecken mit Ersuchen an das Stasi-Unterlagen-Archiv wenden, wenn sie Informationen benötigen

    • zum Zweck der Überprüfung von Personen hinsichtlich einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR,
    • im Rahmen von Verfahren der Rehabilitierung und Wiedergutmachung,
    • in Rentenangelegenheiten (bedingt),
    • in Ordensangelegenheiten oder
    • bei Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

    Der Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes kann in Form

    • der schriftlichen Mitteilung,
    • der Akteneinsicht oder
    • der Herausgabe von Unterlagen

    gewährt werden, wobei die schriftliche Mitteilung der Regelfall ist.

    Der ersuchenden Stelle kann auf Nachfrage eine ergänzende Mitteilung mit gegebenenfalls weiteren Kopien übersandt werden, sofern sich aus der Mitteilung fachliche Fragen ergeben oder weiterer Erläuterungsbedarf besteht.

    Sollten keine Informationen zum Zweck vorliegen, erfolgt ebenfalls eine entsprechende Mitteilung.

    Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen hat die öffentliche oder nichtöffentliche Stelle schriftlich oder online beim Stasi-Unterlagen-Archiv zu beantragen.

    Hinweise:
    Die übersandte Mitteilung darf wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Zweckbindung von der ersuchenden Stelle nur für den jeweiligen Zweck verwendet werden. Daraus ergibt sich auch ein Weitergabeverbot bezüglich der Mitteilung und der darin enthaltenen Informationen.

    Diese Zugangsmöglichkeit zu Stasi-Unterlagen richtet sich überwiegend an öffentliche Stellen. Für nichtöffentliche Stellen ist der Zugang sehr beschränkt möglich. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich aufgrund der Komplexität eine persönliche Beratung im Fachbereich.

    Online-Dienst

    Zugang zu den Stasi-Unterlagen als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle online beantragen

    ID: B100019_111209214

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesarchiv (BArch) - Stasi-Unterlagen-Archiv

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Allee 204

    10365 Berlin

    Öffnungszeiten

    Persönliche Bürgerberatung: Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:00 Uhr Telefonische Bürgerberatung: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 30 18665-7799

    Telefon Festnetz: +49 30 18665-50(allgemeine Telefonnummer)

    Telefon Festnetz: +49 30 18665-7000(telefonische Beratung)

    E-Mail: post.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag oder Onlineantrag mit Angaben zu den angefragten Personen
      • Name, Vorname, Geburtsname
      • Geburtsdatum, Geburtsort
      • Anschriften nach dem 18. Lebensjahr und bis 1989
    • je nach Verwendungszweck bedarf es des Nachweises, dass die angefragte Person von der Beantragung weiß

    Voraussetzungen

    Die Bitte auf Zugang zu Stasi-Unterlagen ist dann zulässig, wenn:

    • eine öffentliche oder nichtöffentliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes den Antrag stellt,
    • es sich um ein Anliegen zu einem zulässigen Verwendungszweck handelt, wie beispielsweise
      • die Überprüfung von Personen hinsichtlich einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR,
      • im Rahmen von Verfahren der Rehabilitierung und Wiedergutmachung,
      • in Rentenangelegenheiten (bedingt),
      • in Ordensangelegenheiten oder
      • bei Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen,
    • das Anliegen im Rahmen Ihrer Aufgaben liegt,
    • die Verwendung für den angegebenen Zweck erforderlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • bei Ablehnung des Ersuchens einer Behörde: Antrag auf Überprüfung der Ablehnung im Rahmen eines Beschlussverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Eines Vorverfahrens bedarf es nicht.
    • bei Ablehnung von Ersuchen sonstiger öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen: Widerspruch und verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen stellen Sie als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle schriftlich oder online bei dem Stasi-Unterlagen-Archiv.
     
    Schriftlicher Antrag:

    • Laden Sie sich das Formular auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs herunter,
    • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Stasi-Unterlagen-Archiv. Bei mehreren Personen kann eine XLSX- Datei verwendet werden, die dann auf CD-ROM einzureichen ist. Diese können Sie auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs herunterladen.

    Online-Antrag:

    • Füllen Sie den Antrag auf der Internetseite des Bundes (Bundesportal) vollständig aus und
    • laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Nach Eingang des Antrags, prüft das Stasi-Unterlagen-Archiv, ob das Ersuchen zulässig, vollständig, und kostenpflichtig ist.
    • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Informationen oder Unterlagen nachzureichen.
    • Sind alle gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird in den erschlossenen Beständen des Staatssicherheitsdienstes recherchiert. Bei Vorhandensein von Unterlagen werden diese gesichtet und entsprechend des Recherchezwecks ausgewertet.
    • Konnten keine Informationen zu dem Verwendungszweck ermittelt werden, erhalten Sie als beantragende öffentliche oder nichtöffentliche Stelle darüber eine Mitteilung.
    • In der Regel erhalten Sie als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle im Anschluss eine Mitteilung per Post, der gegebenenfalls Duplikate der Originalakten beigefügt sind.

    Hinweis:
    Unter besonderen Bedingungen können Sie als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle nachträglich zur Mitteilung Akteneinsicht erhalten.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich vom Rechercheumfang und den eventuell auszuwertenden Unterlagen ab. Ersuchen zu bestimmten Zwecken werden vorrangig bearbeitet.

    Kosten

    Für die Bearbeitung von Anträgen öffentlicher Stellen auf Einsichtnahme, Auskunft und Herausgabe von Kopien werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.

    Bei Ersuchen von nichtöffentlichen Stellen werden Gebühren und Auslagen nach der Stasi-Unterlagen-Kostenordnung und dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis wie folgt erhoben:

    • Gebühren für schriftliche Mitteilungen
      • Unterlagen vorhanden: 38,35 EUR
      • Unterlagen nicht vorhanden: 12,78 EUR
         
    • Gebühren bei Einsichtnahme:
      • Einsichtnahme ohne vorangegangene schriftliche Auskunft: 38,35 EUR
      • Einsichtnahme nach vorangegangener schriftlicher Auskunft: 10,23 EUR
         
    • Gebühren bei Herausgabe von Duplikaten
      • Herausgabe ohne vorherige Einsichtnahme: 10,23 EUR
      • Herausgabe nach vorheriger Einsichtnahme: 5,11 EUR
         
    • Auslagen je DIN A4-Kopie von Papiervorlagen: 0,10 EUR
    • Auslagen je DIN A3-Kopie von Papiervorlagen: 0,15 EUR
    • Reproduktionen von verfilmten Akten je Seite: 0,18 EUR
    • Herstellung von Kopien oder Duplikaten von sonstigen Informationsträgern: in voller Höhe

    Einzelheiten entnehmen ersuchende öffentliche oder nichtöffentliche Stelle der Besonderen Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM - BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 05.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Bundesarchiv, Stasi, Stasi-Akten, Behörde, Staatssicherheit, Gauck-Behörde, Ersuchen, Wiedergutmachung, Stasi-Unterlagen-Behörde, Jahn-Behörde, Rehabilitierung, Überprüfung, Birthler-Behörde, Ordensangelegenheiten, Stasi-Unterlagen, Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Stasi-Unterlagen-Archiv, BStU, MfS, Staatssicherheitsdienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de