• Goldebek (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
Jahresmeldung zur Sozialversicherung Entgegennahme

Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt für Beschäftigte melden

Wenn Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie deren Arbeitsentgelt an die Sozialversicherung melden.

Beschreibung

Wenn Sie Personen beschäftigen, müssen Sie der Sozialversicherung das beitragspflichtige Arbeitsentgelt aller Beschäftigten mitteilen. 

Dazu geben Sie für alle am 31.12. eines Jahres bei Ihnen Beschäftigten bis zum 15. Februar des Folgejahres eine Jahresmeldung ab. Nur für kurzfristig versicherungsfrei Beschäftigte ist keine Jahresmeldung erforderlich.

Wenn das Beschäftigungsverhältnis im Laufe des Jahres oder zum 31.12. eines Jahres endet, teilen Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Rahmen der Abmeldung mit. Eine Jahresmeldung ist dann nicht mehr erforderlich.

Wenn das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen wird, teilen Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Rahmen der Unterbrechungsmeldung mit. Für die bereits gemeldeten Zeiträume ist eine Jahresmeldung dann nicht mehr erforderlich.

Die Jahres- oder Entgeltmeldung müssen Sie, wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung, elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, erstellen und versenden Sie die Meldungen mit diesem Programm. Das erfolgt weitgehend automatisiert. Ansonsten müssen Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln, zum Beispiel das SV-Meldeportal.

Online-Dienst

SV-Meldeportal

ID: B100019_113565840

Beschreibung

Auf dem SV-Meldeportal können Sie Sozialversicherungsmeldungen jeglicher Art abgeben. Verwalten Sie auch die Daten Ihrer Firma und Mitarbeitenden sowie deren Stammdaten online.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Internet

Stichwörter

gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

Version

Technisch geändert am 29.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Minijob-Zentrale

Adresse

Postanschrift

Hollestraße 7b

45127 Essen

Öffnungszeiten

Telefonzeiten Service-Telefon: Montag 0:00 - 24:00 Uhr Dienstag 0:00 - 24:00 Uhr Mittwoch 0:00 - 24:00 Uhr Donnerstag 0:00 - 24:00 Uhr Freitag 0:00 - 24:00 Uhr Samstag 0:00 - 24:00 Uhr Sonntag 0:00 - 24:00 Uhr Bei speziellen Fragen werden folgende Zeiten empfohlen: Montag 7:00 - 17:00 Uhr Dienstag 7:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 7:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:00 - 17:00 Uhr Freitag 7:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 355 2902-70799

Fax: +49 201 384-979797

E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de

Internet

Version

Technisch geändert am 09.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Wenn Sie zum ersten Mal eine Meldung machen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese erhalten Sie beim Betriebsnummernservice (BNS) der Bundesagentur für Arbeit.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflicht können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Verfahrensablauf

Je nachdem, ob Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung im eigenen Betrieb vornehmen oder ausgelagert haben, können Sie die Jahresmeldung selbst erstellen oder durch Ihre externe Dienstleistungsstelle wie eine Steuerberatung, ein Lohnbüro oder ein Servicerechenzentrum erstellen lassen.

  • Wenn Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, geben Sie die Meldung aus diesem Programm mit dem Meldegrund "50 Jahresmeldung" ab. Wenn Sie kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm haben, können Sie die Meldung über eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe wie zum Beispiel das SV-Meldeportal abgeben.
  • Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
    • Gehen Sie auf die Website des SV-Meldeportals.
    • Wenn Sie noch kein Nutzerkonto haben, registrieren Sie sich erstmalig.
    • Melden Sie sich mit Ihren Anmeldedaten, Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat und Ihrer Betriebsnummer an.
    • Unter "Formulare" wählen Sie die Kachel "SV-Meldung" und dort das Formular "Jahresmeldung" aus. 

Wählen Sie das Element "50 Jahresmeldung". Füllen Sie das Formular aus. Alle Felder sind mit Hilfetexten hinterlegt. Auch ein Handbuch steht zur Verfügung.

    • Nachrichten und Rückmeldungen finden Sie in Ihrem dortigen Postfach.

Speichern Sie die Meldung elektronisch oder drucken Sie sie aus und nehmen Sie sie zu den Entgeltunterlagen.

Fristen

Jahresmeldung abgeben: spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres

Bearbeitungsdauer

Annahme und Verarbeitung der übermittelten Daten: innerhalb von circa 15 Minuten

Kosten

Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

  • Bei Minijobs in Privathaushalten ist das Verfahren anders. Für Beschäftigte, die über das Haushaltsscheckverfahren angemeldet sind, wird die Jahresmeldung durch die Minijob-Zentrale erstellt.
  • Wenn Sie die Jahresmeldung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig abgaben, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld bis zu 25.000 EUR rechnen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 15.04.2024

Version

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Arbeitgebermeldeverfahren, Jahresmeldung, Melde- und Beitragsnachweisverfahren, Arbeitgeberpflichten, Sozialversicherungspflicht, Arbeitsentgelt melden, Entgeltmeldung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English