Sonstige Nachrichten im steuerlichen Bereich EntgegennahmeOnline erledigen

    Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen übermitteln

    Haben Sie ein steuerliches Anliegen, das nicht von den anderen im Bundesportal aufgeführten Leistungen des Zolls umfasst ist? Dann können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.

    Beschreibung

    Nicht jedes Anliegen, das ein steuerliches Thema des Zolls betrifft, ist von den im Bundesportal aufgeführten Leistungen umfasst. Sollten Sie solch ein Anliegen haben, können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.

    Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online über das Zoll-Portal stellen wollen, stehen Ihnen dort folgende Anträge zur Verfügung:

    • Sonstige Anträge und Mitteilungen (zum Beispiel für Akteneinsicht)
    • Steuerbürge

    Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag schriftlich stellen wollen, stehen Ihnen Formulare des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zu folgenden Themen zur Verfügung:

    • Steuerbürgen
    • Sicherungsübereignungsvertrag
    • Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige

    Online-Dienst

    Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen

    ID: B100019_114573237

    Beschreibung

    Mithilfe des Onlinedienstes können Sie Anfragen und Anträge stellen, die die Zollverwaltung betreffen, aber von den anderen Dienstleistungen im Zoll-Portal nicht umfasst sind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-530(Anfragen auf Englisch)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 351 44834-590

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion Bereich Steuerbürgen - Herr Holger Jahn und Frau Emily Oldenburg-Preuß

    Adresse

    Postanschrift

    Behlertstraße 3a / Haus

    14467 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-31141(Herr Holger Jahn)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-31164(Frau Emily Oldenburg-Preuß)

    E-Mail: DIIIA2.gzd@zoll.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Örtlich zuständiges Hauptzollamt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ob Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

    Voraussetzungen

    Es gibt eine steuerliche Angelegenheit,

    • die Sie betrifft,
    • für die die Zollverwaltung zuständig ist,
    • für die in der Regel keine feste Form des Austauschs von Informationen und Nachrichten vorgegeben ist und
    • die nicht von anderen Leistungen des Zolls umfasst ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online sowie per Post, Fax oder E-Mail stellen.
    Um Ihre Anfrage oder Ihren Antrag zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:
    Online:

    • Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
      • Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren.
    • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. Als Privatperson können Sie zur Anmeldung auch die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihre BundID verwenden.
      • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto oder BundID-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig separat registrieren.
    • Rufen Sie die Dienstleistung "Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen" auf und wählen Sie das Formular "Sonstige Anträge und Mitteilungen" oder "Steuerbürge" aus.
    • Füllen Sie das Formular aus und laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch.
    • Schicken Sie das Formular an das zuständige Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion (GZD).
    • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen.
    • Das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem elektronischen Bescheid über Ihren Antrag.

    Post, Fax oder E-Mail:

    • Sie können in der Regel Ihre Anfrage oder Ihren Antrag formlos stellen.
    • Für folgende Themen stehen Formulare bereit:
      • Steuerbürgen
      • Sicherungsübereignungsvertrag
      • Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige
    • Nutzen Sie diese, wenn sie für Ihren Fall relevant sind.
    • Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
    • Reichen Sie die Anfrage oder den Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt beziehungsweise der Generalzolldirektion (GZD) ein.
    • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen.
    • Das Hauptzollamt beziehungsweise die GZD beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.

    Fristen

    Ob Fristen zu beachten sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

    Bearbeitungsdauer

    Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Für sonstige Anträge und Anfragen ist grundsätzlich Ihr Hauptzollamt zuständig.
    Wenn Ihr Anliegen ein allgemeines Thema hinsichtlich Steuerbürgen betrifft, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges überwachendes Hauptzollamt. Nur in folgenden Fällen ist die Generalzolldirektion für Steuerbürgen zuständig:

    • Zulassung von Steuerbürgen,
    • deren Änderung,
    • Erhöhung der Bürgschaftssumme und
    • Widerruf der Zulassung als Steuerbürge.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 11.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Stichwörter

    Sicherungsübereignung, Änderung von SEPA-Mandaten, Austausch von Sicherheiten, Vollmacht, Haus- und Hobbybrauen, Wiedereinsetzung, Wiedereinsetzung vorigen Stand, Sonstige steuerliche Mitteilungen, Änderungsantrag, Steuerbürgen, Sonstige steuerliche Anträge, Verpfändung, Akteneinsicht, Fristverlängerung, Abtretung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English