Steuerhilfsperson BestellungOnline erledigen

    Antrag auf Bestellung einer Steuerhilfsperson

    Ihr Hauptzollamt kann auf Ihren Antrag hin unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerhilfsperson bestellen. Diese kann zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen, die Waren Ihres Unternehmens betreffen.

    Beschreibung

    Das Hauptzollamt hat die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen eine Steuerhilfsperson zu bestellen. Steuerhilfspersonen können für Sie zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen, die als Grundlage im Besteuerungsverfahren dienen.

    Eine Steuerhilfsperson ermittelt, überprüft oder beaufsichtigt zum Beispiel:

    • Art und Beschaffenheit einer Ware, dazu zählt
      • Menge,
      • Gewicht oder
      • Volumen,
    • die Unversehrtheit eines Zollverschlusses oder
    • die Vernichtung von Waren.

    Die Steuerhilfsperson kann jede natürliche Person sein, die sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist. Sie darf nicht selbst vom Ergebnis der Feststellung betroffen sein.

    Die Steuerhilfsperson kann eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens oder eine unabhängige dritte Person sein.

    Online-Dienst

    Bestellung einer Steuerhilfsperson online beantragen

    ID: B100019_114283515

    Beschreibung

    Zur Feststellung von zoll- oder verbrauchssteuerrechtlich erheblichen Tatsachen kann eine Person als Steuerhilfsperson bestellt werden. Die Beantragung zur Bestellung einer Steuerhilfsperson oder eine Änderungsanzeige können Sie hier vornehmen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-530(Anfragen auf Englisch)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 351 44834-590

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

    Adresse

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    100761, 01077 Dresden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 351 44834-590

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja 

    Voraussetzungen

    Die Steuerhilfsperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie ist eine natürliche Person.
    • Sie ist sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes.
    • Sie ist vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung der Bestellung einer Steuerhilfsperson kann erfolgen:

    • online
    • mit einem Formular des Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) per Post oder Fax
    • formlos per Post, Telefon oder Fax

    Wenn Sie die Bestellung online beantragen wollen:

    • Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
      • Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren.
    • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. Als Privatperson können Sie zur Anmeldung auch die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihre BundID verwenden.
      • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto oder BundID-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig separat registrieren.
    • Füllen Sie das Formular "Steuerhilfsperson" im Menüpunkt "Dienstleistungen" aus und senden Sie es ab.
    • Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt.
    • Sie erhalten nur bei Ablehnung Ihres Antrags einen digitalen Bescheid.

    Wenn Sie die Bestellung per Post oder Fax beantragen wollen:

    • Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen. 
    • Nutzen Sie das Suchfeld und suchen Sie dort das entsprechende Formular.
    • Laden Sie das Formular 3721 "Auskunftsbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson)" herunter und füllen Sie es aus.
    • Laden Sie das Formular 3722 "Personalbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson)" herunter und lassen Sie es durch die gewünschte Steuerhilfsperson ausfüllen.
    • Reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt ein.
    • Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt.

    In beiden Fällen muss sich die zu bestellende Person gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen und Einsicht in ihr Führungszeugnis gewähren.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. 

    Bearbeitungsdauer

    Die konkrete Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls und der Situation am jeweiligen Hauptzollamt. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten  an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    verbrauchsteuerrechtlich, Bestellung, Vertretung, Steuerhilfsperson, Besteuerungsverfahren, zollrechtlich, steuerliche Pflichten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English