Rückmeldungen an die Verpflichteten und Aufsichtsbehörden Auskunft

    Rückmeldung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erhalten

    Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Finance Intelligence Unit, kurz FIU) gibt dem Verpflichteten in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz seiner Meldung.

    Beschreibung

    Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ihr Ziel ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzuspüren und zu verfolgen.

    Als Verpflichtete oder Verpflichteter müssen Sie der FIU unter bestimmten Voraussetzungen verdächtige Geldbewegungen melden. Wenn Sie solche Verdachtsmeldungen abgegeben haben, erhalten Sie von der FIU  in angemessener Zeit eine Rückmeldung zur Relevanz Ihrer Verdachtsmeldungen.

    Sofern Sie durch diese Rückmeldung Kenntnis von personenbezogene Daten erlangen, dürfen diese Daten ausschließlich genutzt werden für die Verbesserung

    • des eigenen Meldeverhaltens
    • des eigenen Risikomanagements:
      • Risikoanalyse und hierauf aufbauende Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
    • der Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflichten, unter anderem:
      • Identifizierung der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners und gegebenenfalls der für sie oder ihn auftretenden Person
      • Prüfung, ob die für die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner auftretende Person hierzu berechtigt ist
      • Ermittlung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten:
        • die Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners steht oder
        • die Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird
      • Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung; Feststellung, ob es sich bei der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person handelt
        • Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt im In- oder Ausland ausüben oder in den vergangenen 12 Monaten ausgeübt haben
      • stetige Überwachung der Geschäftsbeziehung

    Sie müssen diese personenbezogenen Daten löschen

    • sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder
    • spätestens nach einem Jahr

    Online-Dienst

    Zugang zum Webportal goAML

    ID: B100019_103404540

    Beschreibung

    Für die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte steht Ihnen das Meldeportal "goAML Web" zur Verfügung. Für die Kommunikation mit der Finance Intelligence Unit (FIU) steht die im Webportal goAML integrierte Mailbox zur Verfügung. Die Registrierung ist seit dem 1.1.2024 für alle Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure verpflichtend.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 85 05 55

    51030 Köln

    Kontakt

    Fax: +49 228303 98539

    Telefon Festnetz: +49 351 44834556

    E-Mail: info.fiu@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    Sie haben bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Verdachtsmeldungen abgegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihren Verdachtsmeldungen über goAML, dem Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchen (FIU).
    • Der Versand der Rückmeldeberichte erfolgt ebenfalls über goAML.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Rückmeldeberichte werden grundsätzlich im auf das Berichtsjahr folgenden Jahr erstellt und versandt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 25.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Stichwörter

    Verdachtsmeldung, Geldwäsche, goAML, Risikomanagement, Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, Sorgfaltspflichten, Financial Intelligence Unit, FIU, Rückmeldung, Personenbezogene Daten, Terrorismusfinanzierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English