• Mühlenbach (Landkreis Ortenaukreis, Baden-Württemberg)
Umsatzsteuer Befreiung nach § 4 Nr. 11b UStG für Post-Universaldienstleistungen

Bescheinigung für Post-Universaldienstleister beantragen

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Beschreibung

Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,

  • fördert Post-Universaldienstleistungen und
  • stellt Wettbewerbsgleichheit unter den Post-Universaldienstleistenden her.

Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:

  • Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm mit bestimmten Qualitätsmerkmalen;
  • Beförderung von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm;
  • Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, wenn Sie auch die Leistungen erbringen, die in den ersten beiden Spiegelstrichen dieser Auflistung stehen.
  • Einschreib und Wertsendungen.

Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Online-Dienste

BZSt-Online-Portal (BOP)

ID: B100019_106964524

Beschreibung

Das BOP bietet Ihnen die Möglichkeit, Dokumente digital einzureichen, die nötig sind, um eine Bescheinigung zu erhalten.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

BZSt-Online-Portal (BOP) - Antrag auf eine Bescheinigung nach § 4 Nummer 11b Satz 2 Umsatzsteuergesetz

ID: B100019_111174188

Beschreibung

Das BZSt-Online-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu übermitteln.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St III 9

Adresse

Hausanschrift

An der Küppe 1

53225 Bonn

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 15:00 Uhr Dienstag 07:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 15:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 228 4063801

Telefon Festnetz: +49 228 4063873

E-Mail: PUDL@bzst.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 06.03.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Verpflichtungserklärung
  • Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbietet

Voraussetzungen

Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:

  • unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
  • die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZSt-Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:

Schriftlicher Antrag:

  • Senden Sie einen formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BZSt.
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.

Antrag über BOP:

  • Registrieren Sie sich im BOP.
  • Wenn Sie bereits eine Registrierung für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder eine Registrierung im Elster Onlineportal durchgeführt haben, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
  • Wählen Sie das Formular aus, füllen dieses aus und senden Sie es ab.
  • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen der schriftlichen Antragsstellung.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 04.12.2023

Version

Technisch geändert am 06.08.2024

Stichwörter

Bescheinigung, Umsatzsteuerbefreiung, Steuerbefreiung, Postdienst, BZSt, Post-Universaldienstleistung, Steueramt, Post-Universaldienstleister, Bundeszentralamt für Steuern

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English