• Nieste (Landkreis Kassel, Hessen)
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) Mitteilung

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragen

Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.

Beschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.

Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.

Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.

Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt.
 

Ansprechpartner

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Adresse

Hausanschrift

An der Küppe 1

53225 Bonn

Hauptsitz Bonn-Beuel

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 406-0

Fax: +49 228 406-2661

E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

Internet

Stichwörter

BZSt

Version

Technisch geändert am 09.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St III 1

Adresse

Hausanschrift

An der Küppe 1

53225 Bonn

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 228 406-3801

Telefon Festnetz: +49 228 406-0

E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.05.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Das Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
 

Voraussetzungen

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird vergeben an:

  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keine

Verfahrensablauf

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
 

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 31.05.2021

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

USt-IdNr, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Finanzbehörden, wirtschaftlich Tätige, Wirtschafts-Identifikationsnummer, Identifikationsnummer, BZSt, Bundeszentralamt für Steuern, IdNr, W-IdNr

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English