Erklärung des Verzichts von Anbietern auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen Prüfung

    Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ("Riester" bzw. "Rürup") erstellen

    Wenn Sie für die Zukunft auf die Zertifizierung eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrages verzichten wollen, können Sie einen entsprechenden Verzicht erklären.

    Beschreibung

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen zuständig.

    Altersvorsorge- und Basisrentenverträge müssen die entsprechenden Zertifizierungskriterien erfüllen, um eine steuerliche Förderung erhalten zu können. Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen können mit einer Verzichtserklärung für die Zukunft auf die Zertifizierung verzichten.

    Der Verzicht wird mit dem Datum seiner Wirksamkeit im Bundes-steuerblatt und in der Liste aller erteilten Zertifikate veröffentlicht.

    Wurde ein Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag auf Grundlage eines Zertifikats abgeschlossen, bevor der Verzicht zu diesem Zertifikat wirksam wurde, bleibt der Vertrag in vollem Umfang förderfähig. Auch nach einem Verzicht bleiben die vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters gegenüber den Bestandskunden bestehen.

    Ihre Erklärung geben Sie schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) ab.

    Hinweis:

    Ein rückwirkender Verzicht ist nicht möglich.
     

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-2661

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 8

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 4063695

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    E-Mail: zertifizierungsstelle@bzst.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare:  ja
    • Onlineverfahren möglich:  nein
    • Schriftform erforderlich:  ja
    • Persönliches Erscheinen nötig:  nein
       

    Voraussetzungen

    Eine Verzichtserklärung für die Zukunft können abgeben:

    • Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage
       

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Verzicht schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) erklären.

    • Laden Sie den Antrag von der Internetseite des BZSt herunter.
    • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Senden Sie den Antrag per Post an die Zertifizierungsstelle des BZSt.
    • Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
    • Sie bekommen per Post eine schriftliche Bestätigung Ihres Verzichts.
    • Die Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen wird zu einem vom Anbieter bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt frühestens mit Eingang bei der Zertifizierungsstelle wirksam.
       

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • regelmäßig 1 bis 6 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Bundeszentralamt für Steuern, zusätzliche Altersvorsorge, Riester, Altersvorsorge, Zertifizierung, BZSt, Basisrentenverträge, Verzichtserklärung, Altersvorsorgeverträge, Altersvorsorgevertrag, Basisrentenvertrag, Rürup, zertifizierte Altersvorsorgeverträge, zertifizierte Basisrentenverträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English