Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ("Riester" bzw. "Rürup") erstellen
Wenn Sie für die Zukunft auf die Zertifizierung eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrages verzichten wollen, können Sie einen entsprechenden Verzicht erklären.
Beschreibung
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen zuständig.
Altersvorsorge- und Basisrentenverträge müssen die entsprechenden Zertifizierungskriterien erfüllen, um eine steuerliche Förderung erhalten zu können. Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen können mit einer Verzichtserklärung für die Zukunft auf die Zertifizierung verzichten.
Der Verzicht wird mit dem Datum seiner Wirksamkeit im Bundes-steuerblatt und in der Liste aller erteilten Zertifikate veröffentlicht.
Wurde ein Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag auf Grundlage eines Zertifikats abgeschlossen, bevor der Verzicht zu diesem Zertifikat wirksam wurde, bleibt der Vertrag in vollem Umfang förderfähig. Auch nach einem Verzicht bleiben die vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters gegenüber den Bestandskunden bestehen.
Ihre Erklärung geben Sie schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) ab.
Hinweis:
Ein rückwirkender Verzicht ist nicht möglich.
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
BZSt
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 8
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Eine Verzichtserklärung für die Zukunft können abgeben:
- Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Sie müssen den Verzicht schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) erklären.
- Laden Sie den Antrag von der Internetseite des BZSt herunter.
- Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
- Senden Sie den Antrag per Post an die Zertifizierungsstelle des BZSt.
- Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
- Sie bekommen per Post eine schriftliche Bestätigung Ihres Verzichts.
- Die Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen wird zu einem vom Anbieter bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt frühestens mit Eingang bei der Zertifizierungsstelle wirksam.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- regelmäßig 1 bis 6 Wochen
Kosten
keine
Weitere Informationen
Status Bibliothekseintrag
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 15.12.2020
Stichwörter
BZSt, Zertifizierung, zertifizierte Altersvorsorgeverträge, Basisrentenvertrag, Verzichtserklärung, Bundeszentralamt für Steuern, Altersvorsorgevertrag, zusätzliche Altersvorsorge, Altersvorsorgeverträge, Altersvorsorge, Basisrentenverträge, zertifizierte Basisrentenverträge, Riester, Rürup