Änderungsanzeigen zu Altersvorsorgeverträgen Prüfung

    Änderungen an zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen anzeigen

    Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken oder mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.

    Beschreibung

    Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:

    • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
      • Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
      • In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
    • Anzeige bei einem Anbieterwechsel
      • Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
    • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
      • Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
      • Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.

    Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-2661

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 8

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 4063695

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    E-Mail: zertifizierungsstelle@bzst.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen):
      • Anlage zur Standard-Änderungsanzeige
      • Austauschseiten
    • Anzeige bei einem Anbieterwechsel:
      • Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
      • Handelsregisterauszug
      • aktuelle Anbieterbescheinigung
    • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten:
      • aktuelle Anbieterbescheinigung

    Voraussetzungen

    Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ("Riester" oder "Rürup") per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

    • Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.
    • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
    • Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.

    Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 15.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Stichwörter

    Rente, Bundeszentralamt für Steuern, Basisrentenvertrag, Riester-Rente, Altersvorsorge, Änderung, Änderungsanzeige, Anbieterdaten, Rürup-Verträge, Altersvorsorgevertrag, Rürup, Riester, Vertragsänderung, Basisrentenverträge, BZSt, Basisrente, Anbieterwechsel, Riester-Verträge, Zertifizierungsstelle, Rürup-Rente, zertifizierte Altersvorsorgeverträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English