• Wesselburenerkoog (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Änderungsanzeigen zu Altersvorsorgeverträgen Prüfung

Änderungen an zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen anzeigen

Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken oder mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.

Beschreibung

Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:

  • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
    • Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
    • In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
  • Anzeige bei einem Anbieterwechsel
    • Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
  • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
    • Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
    • Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.

Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.

Ansprechpartner

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Adresse

Hausanschrift

An der Küppe 1

53225 Bonn

Hauptsitz Bonn-Beuel

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 406-0

Fax: +49 228 406-2661

E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

Internet

Stichwörter

BZSt

Version

Technisch geändert am 09.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 8

Öffnungszeiten

Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 228 4063695

Telefon Festnetz: +49 228 406-0

E-Mail: zertifizierungsstelle@bzst.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 23.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen):
    • Anlage zur Standard-Änderungsanzeige
    • Austauschseiten
  • Anzeige bei einem Anbieterwechsel:
    • Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    • Handelsregisterauszug
    • aktuelle Anbieterbescheinigung
  • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten:
    • aktuelle Anbieterbescheinigung

Voraussetzungen

Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensablauf

Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ("Riester" oder "Rürup") per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

  • Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.
  • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
  • Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.

Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Monate

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 15.05.2024

Version

Technisch geändert am 23.05.2024

Stichwörter

Riester-Verträge, Riester-Rente, Riester, zertifizierte Altersvorsorgeverträge, Änderungsanzeige, Anbieterwechsel, Basisrentenverträge, Zertifizierungsstelle, Änderung, Basisrentenvertrag, BZSt, Vertragsänderung, Anbieterdaten, Rürup-Rente, Rente, Bundeszentralamt für Steuern, Altersvorsorge, Rürup, Rürup-Verträge, Altersvorsorgevertrag, Basisrente

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English