Verleihförderung Bewilligung für programmfüllende, künstlerisch anspruchsvolle Filme

    Filmförderung des Bundes für den Verleih von Kinofilmen beantragen

    Wenn Sie als Filmverleih einen künstlerisch anspruchsvollen Film in die Kinos bringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

    Beschreibung

    Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

    Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 100.000 EUR für Ihren Film erhalten.

    Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.

    Online-Dienst

    Kulturelle Verleihförderung des Bundes online beantragen

    ID: B100019_107747667

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - K 35 - Verleihförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Potsdamer Platz 1

    10785 Berlin

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 30 18681543115

    Telefon Festnetz: +49 30 1868143115

    E-Mail: K35@bkm.bund.de

    E-Mail: isabelle.glaue@bkm.bund.de

    Weitere Informationen

    Referat K 35, Isabelle Glaue

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Online-Antrag (inkl. Sichtungslink)
    • Anlagen zum Antrag:
      • Finanzierungplan
      • Kalkulation
      • Herausbringungskonzept
      • Verleihvertrag
      • BAFA Bescheinigung
    • Bestätigung über die Einhaltung der Sperrfristen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie

    • ein gewerblicher Filmverleih sein. In Ausnahmefällen ist die Herausbringung im Eigenverleih möglich.
    • einen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder

    eine Niederlassung in Deutschland bei Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben.

    • der Film ist künstlerisch anspruchsvoll und entspricht den Förderungszielen der Richtlinie der kulturellen Filmförderung der BKM;
    • die Filme müssen grundsätzlich eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung aufweisen;
    • die Mindestlänge für Spiel- und Dokumentarfilme beträgt 79 Minuten, für Kinderfilme sind es 59 Minuten;
    • Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent an den Herausbringungskosten einbringen;
    • Sie müssen die Sperrfristen nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) beachten;

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf Verleihförderung online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

    Förderung online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
      • Für den Online-Antrag benötigen Sie Ihr ELSTER- Organisationszertifikat
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die Jury Verleihförderung sichtet die Anträge und schlägt Projekte zur Förderung vor.
    • Nach der Fördersitzung erfolgt die administrative Abwicklung der Förderung über die Filmförderungsanstalt, die Ihre Antragsunterlagen prüft.
    • Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid der Filmförderungsanstalt.
    • Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nutzen Sie hierzu das Formular auf der Internetseite der BKM.

    Bei Bewilligung: nach der ersten öffentlichen Aufführung des Films müssen Sie eine Kopie an das Bundesarchiv schicken, sofern dieser Verpflichtung nicht schon anderweitig nachgekommen wurde.

    Fristen

    Die Einreichfristen sind auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unter der Rubrik Termine veröffentlicht.

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr 12 Wochen nach der Jurysitzung erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides durch die Filmförderungsanstalt. Die Dauer der Bearbeitung variiert je nach Vollständigkeit der Unterlagen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 04.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    gewerbliche Filmverleiher, Zuschuss, Förderung, Projektförderung, Verleihförderung, Filmverleih, Filmförderungsrichtlinie, Kulturelle Verleihförderung, Fördermittel, Zuwendung, BKM

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de