• Giengen an der Brenz (Landkreis Heidenheim, Baden-Württemberg)
Verleihförderung Bewilligung für programmfüllende, künstlerisch anspruchsvolle Filme

Filmförderung des Bundes für den Verleih von Kinofilmen beantragen

Wenn Sie als Filmverleih einen künstlerisch anspruchsvollen Film in die Kinos bringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Beschreibung

Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 100.000 EUR für Ihren Film erhalten.

Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.

Online-Dienst

Kulturelle Verleihförderung des Bundes online beantragen

ID: B100019_107747667

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
  • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - K 35 - Verleihförderung

Adresse

Postanschrift

Potsdamer Platz 1

10785 Berlin

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 30 18681543115

Telefon Festnetz: +49 30 1868143115

E-Mail: K35@bkm.bund.de

E-Mail: isabelle.glaue@bkm.bund.de

Weitere Informationen

Referat K 35, Isabelle Glaue

Version

Technisch geändert am 29.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag (inkl. Sichtungslink)
  • Anlagen zum Antrag:
    • Finanzierungplan
    • Kalkulation
    • Herausbringungskonzept
    • Verleihvertrag
    • BAFA Bescheinigung
  • Bestätigung über die Einhaltung der Sperrfristen

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie

  • ein gewerblicher Filmverleih sein. In Ausnahmefällen ist die Herausbringung im Eigenverleih möglich.
  • einen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder

eine Niederlassung in Deutschland bei Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben.

  • der Film ist künstlerisch anspruchsvoll und entspricht den Förderungszielen der Richtlinie der kulturellen Filmförderung der BKM;
  • die Filme müssen grundsätzlich eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung aufweisen;
  • die Mindestlänge für Spiel- und Dokumentarfilme beträgt 79 Minuten, für Kinderfilme sind es 59 Minuten;
  • Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent an den Herausbringungskosten einbringen;
  • Sie müssen die Sperrfristen nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) beachten;

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Verleihförderung online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

Förderung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie Ihr ELSTER- Organisationszertifikat
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Jury Verleihförderung sichtet die Anträge und schlägt Projekte zur Förderung vor.
  • Nach der Fördersitzung erfolgt die administrative Abwicklung der Förderung über die Filmförderungsanstalt, die Ihre Antragsunterlagen prüft.
  • Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid der Filmförderungsanstalt.
  • Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nutzen Sie hierzu das Formular auf der Internetseite der BKM.

Bei Bewilligung: nach der ersten öffentlichen Aufführung des Films müssen Sie eine Kopie an das Bundesarchiv schicken, sofern dieser Verpflichtung nicht schon anderweitig nachgekommen wurde.

Fristen

Die Einreichfristen sind auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unter der Rubrik Termine veröffentlicht.

Bearbeitungsdauer

Ungefähr 12 Wochen nach der Jurysitzung erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides durch die Filmförderungsanstalt. Die Dauer der Bearbeitung variiert je nach Vollständigkeit der Unterlagen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 04.01.2024

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

BKM, gewerbliche Filmverleiher, Filmförderungsrichtlinie, Filmverleih, Zuwendung, Zuschuss, Fördermittel, Förderung, Kulturelle Verleihförderung, Verleihförderung, Projektförderung

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de