Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration Anerkennung

    Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen

    Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Das Strahlenschutzgesetz regelt, an welchen Arbeitsplätzen in Deutschland verpflichtend die Radon-Konzentration gemessen werden muss. Eine solche Pflicht besteht in Radon-Vorsorgegebieten an Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss sowie bundesweit in den bereits für erhöhte Radon-Konzentrationen bekannten Arbeitsfeldern wie Wasserwerken, Bergwerken oder Radon-Heilstollen. Die zuständigen Landesbehörden können Messungen auch an anderen Arbeitsplätzen anordnen.

    Anbieter, welche die gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Konzentration an diesen Arbeitsplätzen durchführen möchten, müssen sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Die Anerkennung dient der Qualitätssicherung der Messungen

    Die zusammen mit dem Anerkennungsantrag eingereichten Dokumente und Nachweise werden vom BfS geprüft.  Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Anbieter anerkannt. Die Anerkennung ist kostenpflichtig und gilt unbefristet. Sie kann jedoch bei Wegfall der Voraussetzungen widerrufen, oder zurückgenommen werden. Die Anerkennung ist nicht übertragbar.

    Online-Dienst

    Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen

    ID: B100019_110885439

    Beschreibung

    Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Diese Anerkennung können Sie im Bundesportal online beantragen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 49

    38201 Salzgitter

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Straße 5

    38226 Salzgitter

    Kontakt

    Fax: +49 30 18333-1885

    Telefon Festnetz: +49 30 18333-0

    E-Mail: ePost@bfs.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesamt für Strahlenschutz - Fachgebiet UR1 Radonmetrologie

    Adresse

    Hausanschrift

    Köpenicker Allee 120-130

    10318 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18333-0

    E-Mail: anerkennung-radon@bfs.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zu Geräten und zu technischen Maßnahmen der Qualitätssicherung
    • Angaben zu den angewendeten Verfahren und zu organisatorischen Maßnahmen der Qualitätssicherung
    • Nachweise zur organisatorischen und technischen Kompetenz

    Wenn Sie bereits eine Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen oder für Teile dieses Verfahrens besitzen:

    • Kopie der Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang und
    • Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems

    Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit eines Vorgespräches zur Klärung der für Sie relevanten erforderlichen Unterlagen.

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über geeignete Messgeräte.
    • Sie haben geeignete Ausrüstungen und Verfahren zur Auswertung.
    • Sie haben ein geeignetes System der Qualitätssicherung.
    • Sie nehmen an Maßnahmen der Qualitätssicherung durch das Bundesamt für Strahlenschutz teil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Anerkennung als Stelle zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen. Sie sollten in einem Vorgespräch mit dem BfS klären, ob es mögliche Gründe gibt, die eine Anerkennung verhindern können.

    Antrag online stellen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag auf.
      • Hinweis: Um den Antrag online zu stellen, benötigen Sie ein ELSTER Mein Unternehmenskonto.  
    • Füllen Sie das elektronische Antragsformular vollständig aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch (PDF, DOC, JPG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei). Das Formular zeigt Ihnen an, ob die Anlagen vollständig sind.
    • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Das BfS prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen. Für die Beantwortung der Rückfragen oder das Nachreichen von Anlagen wird Ihnen eine Frist von 4 Wochen gewährt. Nach Ergänzung Ihres Antrags setzt das BfS die Prüfung fort.
    • Das BfS sendet Ihnen
      • einen Bescheid über die Anerkennung als Stelle für die Messung der Radonaktivitätskonzentration am Arbeitsplatz gemäß Parargraf 155 Absatz 4 Strahlenschutzverordnung oder einen Ablehnungsbescheid
      • einen Kostenbescheid.
    • Bezahlen Sie die Kosten.
    • Ihre Anerkennung veröffentlicht das BfS auf der Internetseite. Antrag per E-Mail stellen:
    • Rufen Sie die Internetseite des BfS auf und laden Sie dort den "Antrag auf Anerkennung als Stelle zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen in Innenräumen" herunter.
    • Drucken Sie das Antragsformular aus und füllen Sie es vollständig aus.
    • Unterschreiben Sie den Antrag und scannen Sie ihn ein.
    • Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das BfS.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Das BfS prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen. Für die Beantwortung der Rückfragen oder das Nachreichen von Anlagen wird Ihnen eine Frist von 4 Wochen gewährt. Nach Ergänzung Ihres Antrags setzt das BfS die Prüfung fort.
    • Das BfS sendet Ihnen
      • einen Bescheid über die Anerkennung als Stelle für die Messung der Radonaktivitätskonzentration am Arbeitsplatz gemäß Paragraf 155 Absatz 4 Strahlenschutzverordnung oder einen Ablehnungsbescheid
      • einen Kostenbescheid.
    • Bezahlen Sie die Kosten.
    • Ihre Anerkennung veröffentlicht das BfS auf der Internetseite.

    Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie einen neuen Antrag stellen, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

    Fristen

    Der Anerkennungsbescheid ist unbefristet gültig.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Kosten

    Kosten sind auch dann fällig, wenn der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt wird.

    für ein reguläres Anerkennungsverfahren: Gebühr 969.00 EUR

    für ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren, wenn Sie über eine gültige Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Luft verfügen.: Gebühr 358.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 07.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Strahlenschutzverordnung, Radonmetrologie, Rn-222, Radon am Arbeitsplatz, Radon, Radonmessung, BfS, Radon-222, Strahlenschutzgesetz, Bundesamt für Strahlenschutz, 222Rn, Anerkennung als Stelle, Rn222, anerkannte Stelle, Aktivitätskonzentration, § 155 StrlSchV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English