Schiffsmessbrief beantragen
Sie besitzen ein Sportboot und wollen oder müssen es im Seeschiffsregister eintragen lassen? Dafür benötigen Sie einen Schiffsmessbrief, den Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen können.
Beschreibung
Das BSH stellt für Sportboote international anerkannte Schiffsmessbriefe aus. Diese sind Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister.
Die Erteilung von Schiffsmessbriefen ist abhängig von der Länge Ihres Fahrzeuges.
- Bei Sportbooten unter 24 Meter Länge (gemäß Artikel 2 Absatz 8 des internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen) wird eine vereinfachte Vermessung durchgeführt; sie beschränkt sich auf die Feststellung der Länge. Der erteilte Schiffsmessbrief reicht im Allgemeinen für die Eintragung des Sportbootes in ein Seeschiffsregister aus.
- Auf Wunsch können auch diese kleineren Sportboote nach den internationalen Regeln für Fahrzeuge über 24 Meter Länge vermessen werden. Damit erhalten Sie den Internationalen Schiffsmessbrief.
- Bei Schiffen über 24 Meter Länge wird eine exakte Vermessung nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens an Bord durchgeführt. Diese Schiffe erhalten dann einen Internationalen Schiffsmessbrief.
Online-Dienst
Online-Antrag auf Schiffsvermessung und Ausstellung eines Schiffsmessbriefs für Sportfahrzeuge bis zu einer Länge von 24 Metern
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Sachgebiet S21
Adresse
Postfachadresse
Postfach 30 12 20
20305 Hamburg
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 3190-7290
E-Mail: Sportbootvermessung@bsh.de
erforderliche Unterlagen
- Zeichnung oder Skizze des Sportbootes; zum Beispiel Werft-Generalplan (in Kopie)
- Prospekt des Sportbootes (in Kopie), auch auszugsweise
- je ein Foto von der Seiten- und der Heckansicht des Sportbootes
- gegebenenfalls Konformitätserklärung in Kopie
- gegebenenfalls Herstellerzertifikat in Kopie
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein Sportboot mit einer Rumpflänge von weniger als 15 Meter Länge und möchten sich freiwillig in ein Seeschiffsregister eintragen lassen.
- Sie besitzen ein Sportboot mit einer Rumpflänge mit mehr als 15 Meter Länge und müssen somit der Eintragungspflicht in einem Seeschiffsregister nachkommen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch bei Ablehnungsbescheid
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Die Ausstellung des Schiffsmessbriefes können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen:
- Auf der Website des BSH haben Sie die Möglichkeit, den Antrag als PDF-Datei am Computer auszufüllen und auszudrucken oder zuerst herunterzuladen und auszudrucken um diesen handschriftlich auszufüllen.
- Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen per Post oder
- scannen die Unterlagen ein und senden diese per Email an das BSH.
- Mailadresse: spotbootvermessung@bsh.de
Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um den Schiffsmessbrief erhalten Sie ebenfalls auf der Website des BSH.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Sofern die Unterlagen vollständig und keine Nachfragen Seitens des BSH notwendig sind, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags in der Regel 1 Woche.
Kosten
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erhebt Gebühren für die Schiffsvermessung.
- Die Gebühr für die Vermessung von Sportfahrzeugen nach dem vereinfachten Verfahren teilt sich auf zwei Punkte auf:
- Die Vermessung nach dem vereinfachten Verfahren für Sportfahrzeuge (ausschließlich Längenvermessung: EUR 117,00
- Die Ausstellung eines Schiffsmessbriefes über die Vermessung nach dem vereinfachten Verfahren für Sportfahrzeuge: EUR 133,00.
- Die Gebühr für die Vermessung nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen bezieht sich auf das Ergebnis dieser Vermessung und kann somit im Vorfeld nur grob angegeben werden (Grundgebühr EUR 1.000,00 + EUR 0,7 je BRZ + Ausstellung eines Schiffsmessbriefes EUR 175,00)
- Antragsteller beziehungsweise Antragstellerinnen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen die Gebühr vorab entrichten. In diesen Fällen kann der Antrag erst nach Eingang der Gebühr für die Sportbootvermessung vom BSH bearbeitet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Antragstellerin oder Antragsteller mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb von Deutschland müssen Sie eine oder mehrere verantwortliche Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ständig beauftragt haben, dafür einzustehen, dass in technischen, sozialen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten die in der Bundesrepublik Deutschland für die Seeschiffe geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Über die in diesen Fällen nach der Flaggenrechtsverordnung zu erbringenden weiteren Nachweise erteilt das BSH auf Anfrage nähere Auskunft.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 19.07.2021
Stichwörter
Seeschiffsregister, Rumpflänge, Schiffsmessbrief, Vermessung, BSH, Eintragungsgrundlage Seeschiffsregister, Messbrief, Vermessung eines Sportbootes