Antrag auf Zulassung als VID bei der MTS für Kraftstoffe Genehmigung

    Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten (VID) durch die Markttransparenzstelle (MTS) für Kraftstoffe (MTS-K) beantragen

    Sie wollen Verbraucherinnen und Verbraucher über die aktuellen Kraftstoffpreise an Tankstellen informieren? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Echtzeit-Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe nutzen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Echtzeit-Daten zu Kraftstoffpreisen an Tankstellen zur Verbraucherinformation nutzen möchten, müssen Sie bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe eine Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten (VID) beantragen.

    Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erhebt in Echtzeit die Preisdaten folgender Kraftstoffe an öffentlichen Tankstellen in Deutschland:

    • E5,
    • E10 und
    • Diesel.

    Als zugelassener Anbieter von VID können Sie die Daten zum Zweck der Verbraucherinformation nutzen.

    Für die Zulassung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und glaubhaft machen.

    Ihren Antrag auf Zulassung als Anbieter von VID bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe reichen Sie im Online-Verfahren oder formlos, vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail), bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ein.

    Als zugelassener Anbieter von VID müssen Sie die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe informieren, wenn

    • sich Ihre Geschäftsdaten ändern. Zum Beispiel, wenn Sie eine neue Andresse haben oder eine andere Kontaktperson verantwortlich ist.
    • Sie Ihre Geschäftstätigkeit als VID aufgeben.

    Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe - je nach den Umständen des Einzelfalls - von der Weitergabe der Daten absehen oder Ihnen die Zulassung entziehen.

    Online-Dienst

    Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten (VID) bei der Marktransparenzstelle für Kraftstoffe online beantragen

    ID: B100019_107747651

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 16

    53113 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 9499-525

    Fax: +49 228 9499-403

    E-Mail: mts-kraftstoffe@bundeskartellamt.bund.de

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Informationen und Unterlagen müssen Sie der MTS-K im Rahmen der Antragstellung zur Verfügung stellen:

    • kurze Vorstellung Ihrer Person beziehungsweise Ihres Unternehmens, für welches Sie die Zulassung als VID beantragen;
    • ausführliche Darstellung Ihres (geplanten) VID. Fragestellungen können sein:
      • Was ist das Medium oder sind die Medien der Veröffentlichung?
      • In welcher Form erfolgt die Darstellung?
      • Was ist die Funktionsweise?
      • Wie erfolgt der Datenabruf durch die Verbraucherinnen und Verbraucher?
      • Welche Informationen können die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten?
    • Erläuterung,
      • welche Zielgruppe Ihr Angebot erreichen soll,
      • ob und, wenn ja, wie sich Ihre Zielgruppe von der Allgemeinheit unterscheidet und
      • unter welchen Bedingungen das Angebot auch für andere Zielgruppen zugänglich ist.
    • Darstellung,
      • ab wann Sie die Verbraucher-Information aufnehmen werden und
      • wie Sie gewährleisten, dass Ihr Angebot ab diesem Zeitpunkt dauerhaft verfügbar sein wird.
    • Darstellung der räumlichen Verfügbarkeit Ihres Angebots unter folgenden Gesichtspunkten:
      • Ihr Angebot umfasst bundesweit alle Tankstellen.
      • Ihr Angebot kann bundesweit abgerufen werden.
    • Darstellung, wie häufig Sie Preisdaten aktualisieren werden und wie Sie die dafür erforderliche technische Leistungsfähigkeit gewährleisten werden.
    • Darstellung Ihres Geschäftsmodells beziehungsweise der Finanzierung Ihres Angebots.

    Hinweis:
    Fügen Sie Belege hinzu, falls vorhanden. Sie benötigen eine Vollmacht, falls Sie den Antrag für eine andere Person oder Organisation stellen.

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform nötig: nein
    • persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Eine Zulassung können beantragen:

    • Personen und
    • Unternehmen.

    Sie machen glaubhaft, dass

    • Sie die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Verfügung gestellten Daten verwenden, um Verbraucherinnen und Verbraucher über die bundesweit aktuellen Kraftstoffpreise zu informieren, und
    • die Verbraucherinformation
      • auf Dauer angelegt ist,
      • mittels eines bundesweit verfügbaren Informationsdienstes veröffentlicht wird und
      • nicht auf eine bestimmte Zielgruppe beschränkt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Zulassung als Anbieter von VID können Sie im Online-Verfahren oder formlos, vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail), stellen.

    Online-Verfahren:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal (verwaltung.bund.de) auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden den Antrag ab.

    Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.

    • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sendet Ihnen
      • einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von VID oder
      • einen Ablehnungsbescheid.

    Sonstiger Antrag:

    • Stellen Sie die für die Glaubhaftmachung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammen.
    • Geben Sie in Ihrem formlosen Antrag folgende Informationen an:
      • Name der Antragstellerin oder des Antragstellers
      • Anschrift
      • E-Mail-Adresse
      • Bezeichnung Ihres VID
      • Name einer Kontaktperson und
        • deren Telefonnummer
      • falls vorhanden:
        • Faxnummer
        • Name der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters oder der beziehungsweise des Verantwortlichen nach dem Telemediengesetz oder des Rundfunkstaatsvertrags sowie
          • deren oder dessen Adresse und
          • Telefonnummer und
          • Faxnummer und
          • E-Mail-Adresse.

                            Hinweis: Auf der Internetseite der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe finden Sie eine Hilfestellung zur Gestaltung des Antrags.

    • Übermitteln Sie Ihren Antrag vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail) an das Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe.
    • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen oder Informationen bei Ihnen.
    • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sendet Ihnen
      • einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von VID oder
      • einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 6 bis 12 Monate

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 07.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    MTS-K, Verbraucher-Informationsdienst, Kraftstoffdaten, Markttransparenzstelle, Verbraucherinformationsdienst, Kraftstoffpreis, Preisdaten, VID, Kraftstoffe, Bundeskartellamt, Tankstellendaten, Tankstelle, MTS

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English