Anonyme Hinweise EntgegennahmeOnline erledigen

    Hinweise zu kartellrechtlichen Verstößen dem Bundeskartellamt anonym melden

    Sie können dem Bundeskartellamt anonym Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht übermitteln und Rückmeldungen dazu erhalten.

    Beschreibung

    Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere  

    • zu illegalen Absprachen zwischen Wettbewerbern,
    • zu illegalen Absprachen zwischen Lieferant und Abnehmern,
    • zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

    Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.

    Über den Postkasten

    • erhalten Sie vom Bundeskartellamt Rückmeldungen,
    • können eventuelle Fragen beantworten und
    • werden Sie über den Fortgang Ihrer Meldung informiert.

    Online-Dienst

    Anonymes Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes (deutsch und englisch)

    ID: B100019_103404539

    Beschreibung

    Das Online-Portal des Bundeskartellamtes bietet Ihnen die Möglichkeit, eine anonyme Meldung mit Hinweisen zu kartellrechtlichen Verstößen abzugeben. Hier können Sie auch erfahren, was mit Ihrem Hinweis passiert ist und ob es noch Rückfragen gibt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeskartellamt (BKartA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 16

    53113 Bonn

    Öffnungszeiten

    * Servicezeiten: * Montag bis Freitag: 9:30 bis 12:00 Uhr * Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 9499-400

    Telefon Festnetz: +49 228 9499-0

    E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BKartA, Kartellamt

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundeskartellamt (BKartA), Anonymes Hinweisgebersystem für Kartellrechtsverstöße

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 9499-386

    E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können auf der Internetseite des Hinweisgebersystems (BKMS) Ihre Meldung online eingeben:

    • Wählen Sie das Thema aus, zu dem Sie Hinweise geben wollen, und geben Sie danach Ihre Informationen ein. Dies erfolgt über ein Freitextfeld sowie über bestimmte Fragen mit Auswahlfeldern (Ja/ Nein/ Keine Angabe). Zusätzlich können Sie Ihrer Meldung eine Datei (Word, Excel, PDF usw.) mit einer Größe bis zu 2 Megabyte (MB) beifügen. Ihre Kontaktdaten werden dabei nur erfasst, wenn Sie diese freiwillig hinterlegen.
    • Wenn Sie Ihre Meldung abgeschickt haben, kann das Bundeskartellamt Ihren im BKMS hinterlegten Hinweis abrufen und prüfen.
    • Sie erhalten eine Referenznummer als Beleg dafür, dass Ihre Meldung erfolgreich im BKMS hinterlegt wurde.
    • Sie haben zudem die Möglichkeit, nach der Abgabe Ihrer Meldung einen geschützten, persönlichen Postkasten einzurichten. Über diesen Briefkasten können Sie anonym mit dem Bundeskartellamt kommunizieren. Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort wählen Sie selbst. Über den Postkasten erhalten Sie vom Bundeskartellamt Rückmeldungen, können eventuelle Fragen beantworten und werden über den Fortgang der Angelegenheit informiert.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie Ihren Hinweis abschicken, bestätigt das Bundeskartellamt in der Regel am nächsten Werktag den Eingang Ihres Hinweises.

    Um Ihren Hinweis zu prüfen und zu bearbeiten, braucht das Bundeskartellamt in der Regel zwischen 1 bis 6 Wochen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) am 21.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Kartellrecht, Kartellverbot, Hinweisgebersystem, Bundeskartellamt, Wettbewerbsverzerrung, BKMS, marktbeherrschende Stellung, Wettbewerbsrecht, Boykottaufruf, Missbrauch, Bonusregelung, kartellrechtliche Verstöße, Preisbindung, Wettbewerber, illegale Absprachen, Kronzeugenprogramm, anonyme Hinweise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English