• Issigau (Landkreis Hof, Bayern)
Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung - Integrationsförderangebot für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Gewährung

Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation oder Kommune die Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern nach dem Konzept "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" fördern möchten, können Sie eine Zuwendung zur Projektförderung beim BAMF beantragen.
 

Beschreibung

Die Maßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration. Wenn Sie eine derartige Maßnahme durchführen möchten, können Sie dafür eine Förderung erhalten. Diese Förderung können Sie beim BAMF beantragen.
Zu der Maßnahme gehören Kurse, Veranstaltungen und Exkursionen, in denen Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus folgenden Bereichen bearbeiten:
-    Identität und Vielfalt,
-    Engagement und Partizipation,
-    Beruf, Weiterbildung und Selbstständigkeit sowie
-    Familie, Erziehung und Bildung.
 

Online-Dienst

Portal "easy-Online" - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen (für Antragstellung nach Aufforderung)

ID: B100019_108973736

Beschreibung

Das elektronische Online-Antragssystem "easy-Online" ist ein Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes. "easy-Online" unterstützt Sie bei der Erstellung eines Antrags durch Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen und stellt die Übermittlung eines formgerechten Antrags sicher.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Adresse

Hausanschrift

Frankenstraße 210

90461 Nürnberg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 911 943-0(Bürgerservice)

Fax: +49 911 943-10000

E-Mail: service@bamf.bund.de

Internet

Stichwörter

BAMF, Flüchtlingsamt, Flüchtlingsbehörde, Migrationsamt, Migrationsbehörde

Version

Technisch geändert am 04.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Referat 81 E

Adresse

Hausanschrift

Frankenstraße 210

90461 Nürnberg

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 02.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Konzeptdarstellung
  • Personalbögen und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
  • Freistellungsbescheid, wenn zutreffend
  • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern
  • Auszug aus dem Vereins oder Handelsregister
  • Kassen oder Geschäftsbericht
  • Nachweis der Unterschriftsberechtigung
  • Satzung des Vereins, der gGmbH oder gUG, beziehungsweise Geschäftsordnung

Voraussetzungen

  • Sie sind eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
  • Sie können dies durch einen Vereins oder Handelsregisterauszug nachweisen.
  • Sie haben eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachweisen können.
  • Sie setzen die Maßnahme nach den Bedingungen des Maßnahmenkonzepts sowie des dazugehörigen Modulkatalogs um.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid.
  • Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Bei Ablehnung des Antrags besteht daher kein Rechtsbehelf.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
    • ausdrucken,
    • unterschreiben und
    • zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Fristen

Die Antragstellung soll bis 30.09. des laufenden Jahres erfolgen (keine Ausschlussfrist).

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 05.11.2024

Version

Technisch geändert am 13.12.2024

Stichwörter

Spätaussiedlerin, Spätaussiedler, Integrationsprojekte, Integration, BAMF Integration, Zuwendung, Bundesvertriebenengesetz, BAMF Integrationsprojekte, BVFG, Integrationsmaßnahme, Projektförderung, Antrag auf Zuwendung zur Projektförderung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English