• Schüttorf (Landkreis Grafschaft Bentheim, Niedersachsen)
Nationale Verstoßdatei gemäß Seefischereigesetz Auskunft Eintragung für Verstöße gem. §§ 13, 14 SeeFischG

Selbstauskunft aus der Nationalen Verstoßdatei im Seefischereigesetz beantragen

Wenn Sie wissen möchten, ob über Sie in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes Informationen zu Verstößen hinterlegt sind, können Sie einen Antrag auf Selbstauskunft bei der BLE stellen. 

Beschreibung

Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

In der Nationalen Verstoßdatei werden Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU elektronisch gespeichert. Eingetragen werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden. Auch Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, werden gespeichert.

Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands begangen wurden, werden ebenfalls dokumentiert. Darüber hinaus werden die Punkte für schwere Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen.

Wenn Sie eine Selbstauskunft über die hinterlegten Daten möchten, können Sie einen Antrag auf Selbstauskunft stellen.Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag auf Selbstauskunft stellt.
 

Online-Dienst

Onlineverfahren für die Selbstauskunft - Verstoßdatei Seefischerei

ID: B100019_103417207

Beschreibung

Die BLE bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Selbstauskunft über den Inhalt der nationalen Verstoßdatei elektronisch (online) zu stellen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung
  • Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel

Sprache

Deutsch

Sprache: de

zuständige Stelle

Zuständigkeit

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 511

Adresse

Hausanschrift

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 6845-3778

E-Mail: 511@ble.de

Internet

Version

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Selbstauskunft
  • amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular oder/ beziehungsweise
  • gültiger Personalausweis
  • gegebenenfalls Antrag auf Selbstauskunft durch gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter 
  • gegebenenfalls Nachweis der Vertretungsberechtigung für gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter 
  • gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung
     

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Auskunft aus der nationalen Verstoßdatei ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. Gegen den Gebührenbescheid kann Widerspruch erhoben werden.

Verfahrensablauf

Die Selbstauskunft aus der Nationalen Verstoßdatei können Sie schriftlich per Post oder online beantragen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich per Post stellen möchten:

  • Laden Sie das entsprechende Formular herunter und füllen Sie es aus.
  • Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen.
    • Möglichkeit 1: Lassen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular amtlich oder öffentlich beglaubigen. Dieses Dokument senden Sie anschließend an die für Sie zuständige Landesbehörde.
    • Möglichkeit 2: Zeigen Sie persönlich Ihren Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel bei der zuständigen Landesbehörde vor. Danach leitet die Landesbehörde Ihren unterschriebenen Antrag an die BLE weiter.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag alle Anforderungen erfüllt, erstellt und versendet die BLE einen Gebührenbescheid an Sie.
  • Sobald die Gebühr auf dem Konto der BLE eingegangen ist, wird Ihnen die Auskunft mit der Post zugeschickt.

Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten, können Sie den Online-Dienst nutzen: 

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BLE und nutzen Sie den dort hinterlegten Link zum Online-Verfahren. Folgen Sie den angegebenen Schritten.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag alle Anforderungen erfüllt, erstellt und versendet die BLE einen Gebührenbescheid an Sie. Sobald die Gebühr auf dem Konto der BLE eingegangen ist, wird Ihnen die Auskunft mit der Post zugeschickt.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich davon ab, wie zügig Antragstellende die Gebühr für die Auskunft auf das Konto der BLE überweisen (Vorschussregelung).)

Kosten

Zahlungsweise: Überweisung / SEPA-Überweisung: Gebühr 17.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie eine Fischereiförderung beantragen möchten, zum Beispiel nach dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), ist grundsätzlich eine Voraussetzung, dass für Sie keine Punkte für schwere Verstöße in der Verstoßdatei eingetragen sind. Sie müssen dann die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde ("Behörden-Auskunft") beantragen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 12.04.2022

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Gemeinsame Fischereipolitik, EMFF, Behörden-Auskunft, GFP, Aquakultur, EMFAF, Fischereiförderung, EMFF-Auskunft, Seefischerei, Fischereiförderbehörden, Fischerei, Nationale Verstoßdatei, Selbstauskunft, Auskunft, Seefischereigesetz, Europäischer Meeres- und Fischereifonds, Verstöße

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de