• Borna (Landkreis Leipzig, Sachsen)
Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes

Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes

Beschreibung

Sie können unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen einen Investitionszuschuss der KfW-Bankengruppe beantragen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sowie Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes.

Antragsberechtigung: Der Zuschuss wird nur an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften aber an auch Mieter gewährt (vgl. www.kfw.de/455). Eine vollständige Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf den Seiten der KfW unter der angegebenen Adresse.

Bei der Zuschussförderung "Barrierereduzierung" liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 2.000.

Bei der Zuschussförderung "Einbruchschutz" liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 500,00. Maximal wird dabei ein Zuschuss i. H. v. EUR 1.500 je Wohneinheit gewährt.

Die einzelnen Konditionen sind auf der Webseite der KfW abrufbar.

Online-Dienst

KfW-Zuschussportal

ID: B100019_103462907

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

KfW Bankengruppe

Adresse

Hausanschrift

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8:00-18.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 69 7431-0

Fax: +49 69 7431-2944

E-Mail: info@kfw.de

Internet

Version

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Altersgerecht Umbauen-Zuschuss:

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten noch nicht als Beginn des Vorhabens.
  • Sie beantragen Ihren Zuschuss direkt bei der KfW im KfW-Zuschussportal.
  • Nach Erhalt der Antwort können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Hinweise (Besonderheiten)

Anstelle eines Investitionszuschusses kann ein zinsgünstiges Förderdarlehen für den altersgerechten Umbau durch die Vermittlung von Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungsinstituten bei der KfW beantragt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter dieser Adresse: www.kfw.de/159 .

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 18.05.2017

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Stichwörter

altersgerechtes Wohnen, Investitionszuschuss, Einbruchsschutz, Barrierereduzierung, Kriminalprävention, Zuschuss, altersgerecht Umbauen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English