Basiskonto Informationserteilung zu Möglichkeiten bei Ablehnung

    Verwaltungsverfahren bei Ablehnung eines Basiskontos beantragen

    Sie verfügen über kein Girokonto und Ihnen wurde ein Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt, zum Beispiel von einer Bank oder Sparkasse? Dann können Sie ein Verwaltungsverfahren gegen das ablehnende Institut beantragen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verwaltungsverfahren gegen einen Zahlungsdienstleister wie eine Bank oder Sparkasse zu beantragen, wenn

    • dieser Ihren Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags ablehnt oder
    • sich die Entscheidung über Ihren Kontoeröffnungsantrag oder der Abschluss der Basiskontoeröffnung um mehr als 10 Geschäftstage verzögert.

    Ein Zahlungsdienstleister darf Ihren Antrag auf ein Basiskonto nur ablehnen, wenn

    • Sie bereits bei einem anderen Unternehmen in Deutschland ein Girokonto (Fachausdruck: Zahlungskonto) besitzen und nutzen können,
    • Sie sich nicht ausreichend legitimiert haben,
    • Sie innerhalb der letzten 3 Jahre wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen
      • den Zahlungsdienstleister,
      • eine oder einen seiner Mitarbeitenden,
      • eine seiner Kundinnen oder einen seiner Kunden verurteilt worden sind,
    • Sie bereits ein Basiskonto beim selben Zahlungsdienstleister hatten und dieser Ihren Basiskontovertrag innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung gekündigt hat, weil Sie im Zahlungsverzug waren oder Sie Ihr Konto zu verbotenen Zwecken genutzt haben oder

    Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verlangen, dass die Bank die Kontoeröffnung ablehnt.

    Mit Ihrem Antrag auf ein Verwaltungsverfahren überprüft die BaFin, ob der Zahlungsdienstleister Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Recht abgelehnt hat.

    Verweigert der Zahlungsdienstleister die Eröffnung eines Basiskontos zu Unrecht, ordnet die BaFin gegenüber diesem die Eröffnung Ihres Basiskontos an.

    Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen der Zahlungsdienstleister innerhalb von 10 Geschäftstagen den Abschluss eines Basiskontovertrags anbieten oder innerhalb derselben Frist eine Ablehnung des Antrags schriftlich mitteilen.

    Online-Dienst

    Verwaltungsverfahren bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags online beantragen

    ID: B100019_109663158

    Beschreibung

    Sie verfügen über kein Girokonto und Ihnen wurde ein Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt, zum Beispiel von einer Bank oder Sparkasse? Dann können Sie ein Verwaltungsverfahren gegen das ablehnende Institut online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Referat ZRC 3

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53117 Bonn

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-62299

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
    • Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags vom betreffenden Zahlungsdienstleister
    • Ablehnungserklärung des Zahlungsdienstleisters (Schreiben über die Ablehnung Ihres Antrags)

    Voraussetzungen

    Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    • Ein Zahlungsdienstleister hat Ihren Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags abgelehnt.
    • Ein Zahlungsdienstleister hat über Ihren Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags nicht innerhalb von 10 Geschäftstagen nach dessen Eingang entschieden.
    • Ein Zahlungsdienstleister hat Ihr Basiskonto nicht innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Abschluss eines Basiskontovertrags eröffnet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • zivilgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Ein Verwaltungsverfahren bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags gegen einen Zahlungsdienstleister können Sie bei der BaFin beantragen.

    • Dazu steht Ihnen auf der Internetseite der BaFin ein Antragsformular zum Herunterladen zur Verfügung.
    • Füllen Sie diesen Antrag vollständig aus.
      • Hinweis: Auf dem Antragsformular müssen Sie eine Wohnanschrift angeben. Falls Wohnanschrift nicht vorhanden, etwa bei Obdachlosigkeit, postalische Anschrift.
    • Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die auf dem Formular angegebene Adresse.
    • Die BaFin bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich. Anschließend prüft sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Basiskontovertrags erfüllen.
    • Hat ein Zahlungsdienstleister Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt, ordnet die BaFin die Eröffnung eines Basiskontos an. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Verfahrens.
    • Wenn Ihr Antrag bei der BaFin abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen, damit die Entscheidung noch einmal überprüft wird. Auch der Zahlungsdienstleister kann Widerspruch einlegen, wenn die BaFin anordnet, dass ein Basiskonto für Sie eröffnet werden muss.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 Monat

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Der Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann nur von Verbraucherinnen oder Verbrauchern gestellt werden.

    Das Verwaltungsverfahren ist außerdem nur möglich, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher vorher einen Antrag auf ein Basiskonto nach § 33 ZKG bei einer Bank gestellt hat und dieser Antrag abgelehnt oder nicht bearbeitet wurde.

    Der Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens ist dagegen nicht möglich, wenn die antragstellende Person ein normales Girokonto beantragt hat und dieses von der Bank abgelehnt wurde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 03.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Stichwörter

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Konto, BaFin, Basiskonto, Konto grundlegende Funktionen, Zahlungskonten, Zahlungsdienstleister, Zahlungskonto, Zahlungskontengesetz, ZKG, Verwaltungsverfahren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de