Beurteilungsberichte für zugelassen Arzneimittel einsehen
Auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder können Sie, als Ergänzung zur Fach- und Gebrauchsinformation, öffentliche Beurteilungsberichte mit Informationen zur Zulassungsentscheidung von Arzneimitteln einsehen.
Beschreibung
In den sogenannten öffentlichen Beurteilungsberichten (PAR) oder auch Public Assessment Reports informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anwenderinnen und Anwender, also zum Beispiel
- Ärztinnen und Ärzte,
- Apothekerinnen und Apotheker und
- sonstige Personen aus dem Gesundheitswesen.
Die PAR enthalten Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte zu
- Qualität,
- Wirksamkeit,
- Unbedenklichkeit oder
- Risiken, also etwa Anwendungsbereiche und mögliche Nebenwirkungen.
Die PAR sollen alle wesentlichen Informationen zur Zulassungsentscheidung enthalten und sind eine Ergänzung zu der bereits öffentlich zugänglichen Fach- und Gebrauchsinformation.
Die vom BfArM veröffentlichten Beurteilungsberichte beziehen sich auf Arzneimittel zur Anwendung am Menschen. Sie werden auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund) veröffentlicht.
Sie können diese Beurteilungsberichte dort jederzeit einsehen.
Ansprechpartner
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 228 99307-5207
Telefon Festnetz: +49 228 99307-0
E-Mail: poststelle@bfarm.de
Internet
Stichwörter
BfArM
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 Absatz 5a Arzneimittelgesetz (AMG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 25 Absatz 5a Arzneimittelgesetz (AMG) in Verbindung mit § 34 Absatz 1a Nummer 2 Arzneimittelgesetz (AMG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Bei der Veröffentlichung der öffentlichen Beurteilungsberichte handelt es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Verfahrensablauf
- Öffnen Sie die Onlineplattform PharmNet.Bund.
- Klicken Sie auf "Arzneimittel-Informationssystem" und dann auf "Recherche".
- Nachdem Sie die Einverständniserklärung akzeptiert haben, können Sie nach Arzneimitteln suchen und auch die Beurteilungsberichte lesen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Das BfArM veröffentlicht den PAR zeitnah nach Zulassung der entsprechenden Arzneimittel. Bei größeren Änderungen der Zulassung, zum Beispiel Indikationserweiterungen, veröffentlicht die BfArM zeitnah Aktualisierungen. Der Zeitraum für Erstellung hängt unter anderem von der Komplexität des zugelassenen Arzneimittels ab.
Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen
- Arzneimittelinformationen auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit am 21.07.2021
Stichwörter
Beurteilungsbericht, Medizin Recherche, Wirkung, Nebenwirkungen, Apotheke, Medikament Recherche, Public Assessment Report, Arzneimittel Recherche, Risiken, Arzneimittel