{ "headers" : [ "[ \"host\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"sec-fetch-site\", \"cross-site\" ]", "[ \"accept-encoding\", \"gzip, deflate, br\" ]", "[ \"sec-fetch-mode\", \"navigate\" ]", "[ \"accept\", \"text/html,application/xhtml+xml,application/xml;q=0.9,*/*;q=0.8\" ]", "[ \"user-agent\", \"Mozilla/5.0 (iPhone; CPU iPhone OS 16_4_1 like Mac OS X) AppleWebKit/605.1.15 (KHTML, like Gecko) Version/16.4 Mobile/15E148 Safari/604.1\" ]", "[ \"referer\", \"https://www.google.com/\" ]", "[ \"sec-fetch-dest\", \"document\" ]", "[ \"accept-language\", \"de-DE,de;q=0.9\" ]", "[ \"x-forwarded-for\", \"93.197.122.186\" ]", "[ \"x-forwarded-host\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"x-forwarded-server\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"connection\", \"Keep-Alive\" ]" ], "meta" : { "getRequestURL" : "https://awp.hessen.de:443/og_srv/leistung", "getLocalPort" : 50000, "getScheme" : "https", "getRemoteAddr" : "10.114.206.132", "getRequestURI" : "/og_srv/leistung", "getServletPath" : "/leistung", "getQueryString" : "leistung_id=L100001%3A%3A8966480", "getLocalAddr" : "141.90.14.180", "getProtocol" : "HTTP/1.1", "getMethod" : "GET", "getServerName" : "awp.hessen.de", "getContextPath" : "/og_srv", "getRemotePort" : -1, "getServerPort" : 443, "getLocalName" : "PsProAEpAp1.xad.hessen.de", "getLocale" : "de_DE" } }

    Genehmigung erhalten, um die Verwaltung eines inländischen Sondervermögens zu übertragen

    Sie benötigen eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um die Verwaltung eines Sondervermögens auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft zu übertragen.

    Beschreibung

    Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie Ihr Recht kündigen, ein Sondervermögen zu verwalten. Zudem kann das Recht erlöschen, zum Beispiel bei Insolvenz. In diesem Fall geht entweder das Sondervermögen oder das Recht, dieses Sondervermögen zu verwalten, auf eine Verwahrstelle über. Die Verwahrstelle, ein spezielles Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma, wickelt das Sondervermögen anschließend ab und verteilt es an die Anlegerinnen und Anleger.

    Wenn Sie das Verwaltungsrecht für das Sondervermögen stattdessen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Für die Genehmigung ist ein Antrag erforderlich.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfach

    Postfach 53002

    53111 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Postfach

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    Internet

    Stichwörter

    BaFin

    Erforderliche Unterlagen

    Übertragung des Verwaltungsrechts für ein Sondervermögen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft:

    • Antrag der verwaltenden KVG oder
    • Antrag der Verwahrstelle des Sondervermögens, wenn diese von einer Abwicklung des Sondervermögens absehen und das Investmentvermögen auf eine andere KVG übertragen will

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Übertragung des Verwaltungsrechts für ein Sondervermögen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft:

    • Das Sondervermögen steht im Eigentum der KVG.
    • Das Sondervermögen steht im Miteigentum der Anlegerinnen und Anleger, die KVG hat jedoch das Verwaltungs- und Verfügungsrecht darüber.
    • Die aufnehmende Kapitalverwaltungsgesellschaft verfügt über eine Erlaubnis zur Verwaltung von Sondervermögen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage.

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung, das Verwaltungsrecht für ein Sondervermögen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft zu übertragen, müssen Sie grundsätzlich per Post beantragen. Pandemiebedingt ist derzeit auch ein Antrag per E-Mail möglich:

    • Formulieren Sie einen Antrag auf Genehmigung der Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft.
    • Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
    • Schicken Sie die Dokumente an die BaFin.
    • Die BaFin prüft Ihren Antrag hinsichtlich des Vorliegens aller Übertragungsvoraussetzungen und erteilt Ihnen die Genehmigung schriftlich, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Anschließend müssen Sie die Übertragung im Bundesanzeiger sowie im Jahres- oder Halbjahresbericht sowie dem im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Medium bekannt machen.
    • Die Bekanntmachung dürfen Sie erst vornehmen, wenn Sie die Genehmigung der BaFin erhalten haben.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Genehmigung zur Übertragung des Verwaltungsrechts auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft: höchstens 8 Wochen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Kosten

    Fixe Kosten: Gebühr von EUR 420,00

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 26.07.2021

    Geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Abwicklung, inländisch, Antrag, KVG, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sondervermögen, Genehmigung, Verwaltung, BaFin, Kapitalverwaltungsgesellschaft, offen, Übertragung