Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr beantragen
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Nahverkehr schwerbehinderte Menschen sowie deren Begleitpersonen, Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.
Beschreibung
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beför-derung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Nahverkehr für die Beförderung von
- schwerbehinderten Menschen,
- ihren Begleitpersonen,
- ihren Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden und
- mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühle oder sonstige orthopädische Hilfsmittel.
Die Höhe der Rückerstattung hängt vom Vomhundertsatz ihres Bundeslandes oder einem für Sie individuell ermittelten Erstattungssatz ab.
Online-Dienst
Online-Antrag auf Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr über das Bundesportal
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
substantiell
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Ansprechpartner
Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 9935825776
Fax: +49 228 99103585100
E-Mail: fahrgelderstattung@bva.bund.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Nachweis über den tatsächlichen und prozentualen Anteil der befahrenen Strecke im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX)
- falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet, sind die aktuellen Konzessionen der Linien vorzulegen
- bei Beantragung auf Grundlage eines individuellen Vomhundertsatzes: ein Testat auf Basis einer genehmigten Verkehrszählung
Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen:
- den Gesellschaftervertrag Ihres Unternehmens
- den Handelsregisterauszug
- den Nachweis der Nahverkehrseigenschaft der Genehmigungsbehörden
- für die Erstattung notwendige Kooperationsverträge zwischen den Vertragsparteien
- die Genehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienst: ja
Voraussetzungen
Erstattung für Fahrgeldausfälle können beantragen:
- Verkehrsunternehmen
- Verkehrsverbünde sowie
- Nahverkehrsorganisationen (im Rahmen von Brutto-Verträgen)
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Unternehmen befindet sich mehrheitlich oder ausschließlich in der Hand des Bundes
- Sie befördern behinderte Menschen und ihre Begleitpersonen auf Grundlage eines entsprechenden Ausweises mit gültiger Wertmarke
- Einhaltung der Frist nach SGB IX
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 228 ff. Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) (Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
-
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf endgültige Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:
Schriftliche Antragstellung:
- Laden Sie den Antrag auf Schlusszahlung auf der Internetseite des BVA herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
- Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen per Post an das BVA.
- Sie können den unterschriebenen Antrag vorab per E-Mail an das BVA schicken.
- Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
- Sollten Sie die Voraussetzung für eine Erstattung der Fahrgeldausfälle erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.
Online-Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Schlusszahlung elektronisch aus.
- Fügen Sie die benötigten Unterlagen als Scan hinzu.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
- Sollten Sie die Voraussetzung für eine Schlusszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.
Fristen
- Antragsfrist: Der Antrag ist bis zum 31 Dezember des dritten auf das Anspruchsjahr folgende Kalenderjahr zu stellen.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
- Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert bis zu 3 Monate nach Eingang der vollständigen erstattungsbegründenden Unterlagen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Fahrgelderstattung nach dem Schwerbehindertenrecht auf der In-ternetseite der BVA:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Vordrucke:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Aktuelle Informationen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.02.2022
Geändert am 26.01.2023
Stichwörter
SGB, Bundesverwaltungsamt, DB, Fernverkehr, Fahrgeldausfälle Erstattung, Beförderung, Fahrgeldausfälle, öffentlicher Verkehr, Schlusszahlung, Vorauszahlung, Öffentlich, Personenbeförderung, Bahn, Nah, Unternehmen, Ausfälle, BVA, ÖPNV, Fahrgeld, Verkehrsunternehmen, Fahrgelderstattung, Leistung, Nahverkehr, Ausgleich, Erstattung, Personenverkehr, SGB IX, BUS