Kraftfahrzeugsteuer ErhebungOnline erledigen

    Kraftfahrzeugsteuer bezahlen

    Sobald Ihr Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von technischen Bemessungsgrundlagen Ihres Fahrzeugs.

    Beschreibung

    Wenn für Sie als Privatperson oder für ein Unternehmen ein Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel ab dem Tag der Zulassung für dieses Fahrzeug Kraftfahrzeugsteuern zahlen.

    Für folgende Fahrzeuge gilt eine Kraftfahrzeugsteuerpflicht:

    • Personenkraftwagen,
    • Krafträder (Motorräder),
    • Wohnmobile,
    • Kraftfahrzeuganhänger,
    • Nutzfahrzeuge, beispielsweise
      • Lastkraftwagen,
      • Zugmaschinen,
      • Busse;
    • Leichtfahrzeuge (dreirädrige und leichte vierrädrige Krafträder), beispielsweise
      • Quads,
      • Buggys,
      • Trikes.

    Die Höhe der Steuer, die Sie bezahlen müssen, hängt von verschiedenen Kriterien ab, darunter:

    • die Art des Fahrzeugs,
    • das Erstzulassungsdatum,
    • die Antriebsart, also der Motor Ihres Fahrzeugs,
    • Hubraum in cm³, also das Hubvolumen des Motors,
    • KohlenstoffdioxidPrüfwert, also der CO2Prüfwert in g/km,
    • ob das Fahrzeug ein Saisonkennzeichen hat,
    • bei Nutzfahrzeugen, Wohnmobilen und Kraftfahrzeuganhängern das Gewicht des Fahrzeugs;

    Sie können die voraussichtliche Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug mit dem Kraftfahrzeug-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) berechnen.

    Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind Sie eine steuerschuldige Person und müssen die Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Wenn Sie die Kraftfahrzeugsteuer beispielsweise wegen fehlender Kontodeckung nicht bezahlen, ergreift das Hauptzollamt Maßnahmen, um das Geld von Ihnen zu erhalten. Dazu gehören auch Vollstreckungsmaßnahmen.

    Unter bestimmten Umständen müssen Sie weniger oder gar keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Dies gilt beispielsweise für

    • Menschen mit Schwerbehinderung,
    • ausländische Fahrzeuge,
    • reine Elektrofahrzeuge sowie
    • Pkw, die besonders wenige Emissionen ausstoßen.

    Online-Dienst

    Angaben zur Kraftfahrzeugsteuer online im Zoll-Portal bearbeiten

    ID: B100019_103404589

    Beschreibung

    Der Online-Dienst der Zollverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Angaben zur Kfz-Steuer online zu bearbeiten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-550

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26010

    Fax: +49 228 303-97926

    E-Mail: kfz-steuer@zoll.de

    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Hinweis Wenn Sie dieses Formular elektronisch ausfüllen, können Sie im rot gekennzeichneten Feld die Postleitzahl des Fahrzeughalters eingeben. Im Adressfeld des Formulars erscheint dann automatisch Ihr zuständiges Hauptzollamt. Für Hinweise können Sie auf der Seite der Generalzolldirektion das Merkblatt SEPA-Ausfüllhilfe" herunterladen.:

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Örtlich zuständiges Hauptzollamt

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Hinweis Wenn Sie dieses Formular elektronisch ausfüllen, können Sie im rot gekennzeichneten Feld die Postleitzahl des Fahrzeughalters eingeben. Im Adressfeld des Formulars erscheint dann automatisch Ihr zuständiges Hauptzollamt. Für Hinweise können Sie auf der Seite der Generalzolldirektion das Merkblatt SEPA-Ausfüllhilfe" herunterladen.:

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Formular 032021)

    Voraussetzungen

    • Ihr Fahrzeug, für das Sie Kraftfahrzeugsteuer zahlen müssen, wurde in Deutschland zugelassen.
    • Sie sind nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
    • Sie sind mit der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen für ein anderes Fahrzeug nicht im Rückstand.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen können, finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.
    • Die Einlegung eines Einspruchs ist auch online im ZollPortal möglich.
    • Klage vor dem Finanzgericht, in der Regel nach dem Einspruchsverfahren.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden, müssen Sie gleichzeitig auch das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat abgeben. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

    • Sie können das Formular SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer auf der Internetseite des Zolls sowie auf der Internetseite Ihrer Zulassungsstelle herunterladen und bereits ausgefüllt und ausgedruckt bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs der Zulassungsstelle vorlegen.
    • Damit geben Sie Ihr Einverständnis ab, dass die Kraftfahrzeugsteuer von Ihrem Konto abgebucht wird.
    • Sie können das Formular auch vor Ort bei der Zulassungsstelle erhalten und ausfüllen.
    • Nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten und das SEPA-Lastschriftmandat an das zuständige Hauptzollamt.
    • Auf der Grundlage dieser Daten wird Ihr Kraftfahrzeugsteuerbescheid erstellt.
    • Ihr Steuerbescheid wird Ihnen per Post übersandt.
    • Sofern Sie dem zugestimmt haben, können Sie den Bescheid auch online  im Zoll-Portal abrufen.
    • In Ihrem Kraftfahrzeugsteuerbescheid finden Sie unter Festsetzung die Höhe des Steuerbetrags.
    • Im Bereich Zahlungsaufforderung  wird angegeben:
      • die Höhe des Betrags,
      • der Tag, an dem der Betrag von Ihrem angegebenen Konto abgebucht wird.
    • Dieser Betrag wird in den Folgejahren zum gleichen Datum von dem angegebenen Konto abgebucht.
    • Sie erhalten in der Regel keinen weiteren Steuerbescheid und keine erneute Zahlungsaufforderung.
    • Sie zahlen die Kraftfahrzeugsteuer in der Regel jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus.
    • Ab einer Jahressteuer von mehr als 500,00 EUR können Sie die Steuer auch aufgeteilt in kürzere Zeiträume zahlen.
    • Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Steuerbescheid angegebene Dienststelle.

    Folgende Änderungen des Kontoinhabers müssen Sie Ihrem Hauptzollamt mitteilen:

    • Änderung des Namens,
    • Änderung der Anschrift sowie
    • Änderung der Bankverbindung.

    Wenn Sie das SEPA-Lastschriftmandat für ein bereits zugelassenes Fahrzeug online ändern wollen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der Generalzolldirektion.
    • Vor der ersten Nutzung des OnlineDienstes müssen Sie sich registrieren.
      • Als Privatperson legen Sie ein Bürgerkonto mit ihrem ELSTER-Konto oder Personalausweis an.
      • Als Unternehmen legen Sie ein Geschäftskonto mit Ihrem ELSTER-Konto an oder fügen dieses einem bestehenden Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal hinzu.
    • Sie benötigen dazu:
      • Ihren Kraftfahrzeugsteuerbescheid und
      • Ihre Halterdaten
    • Wenn Sie bereits ein Konto im Zoll-Portal angelegt haben, melden Sie sich mit ELSTER oder Ihrem Personalausweis an.
    • Wählen Sie aus, ob Sie den Antrag als Privatperson oder für ein Unternehmen stellen möchten.
    • Wählen Sie unter Kraftfahrzeugsteuer den Bereich Änderung der Daten zum SEPA-Lastschriftverfahren.
    • Wählen Sie unter Bankdaten verwalten die Funktion SEPA-Mandat ändern. Sie können nun ein neues SEPA-Mandat erteilen, das bestehende Mandat ändern oder ihr SEPA-Mandat reaktivieren.

    Wenn Sie eine Änderung des SEPA-Lastschriftmandats per Post, Fax oder De-Mail einreichen wollen:

    • Verfassen Sie ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben:
      • Kennzeichen Ihres Fahrzeugs,
      • Mandatsreferenznummer aus Ihrem Kfz-Steuerbescheid,
      • IBAN der zahlenden Person;
    • Das Schreiben muss von der Person unterschrieben werden, die Inhaberin oder Inhaber des Girokontos ist.
    • Senden Sie das Schreiben an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

    Wenn Sie eine neue Kontoinhaberin oder einen neuen Kontoinhaber per Post, Fax oder De-Mail mitteilen wollen:

    • Laden Sie das Formular SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer auf der Internetseite des Zolls herunter und füllen Sie es aus.
    • Drucken Sie das Formular aus.
    • Die kontoinhabende Person muss das Formular unterschreiben.
    • Senden Sie das Formular an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

    Fristen

    • Sie müssen die Kraftfahrzeugsteuer spätestens bis zu dem Tag der Fälligkeit bezahlen, der in Ihrem Kraftfahrzeugsteuerbescheid angegeben ist.
    • Sie müssen so lange Kraftfahrzeugsteuer zahlen, wie Ihr Fahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat.
    • Sobald Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde abmelden oder ummelden, müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer mehr zahlen.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (Ihren Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach der Zulassung Ihres Fahrzeuges.)

    Kosten

    Es fallen für Sie in der Regel keine Kosten an. Wenn Sie die termingerechte Zahlung versäumen, führt dies zu Mahnungen und Säumniszuschlägen.: Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 09.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Elektrofahrzeug, Leichtfahrzeug, Kraftfahrzeuganhänger, Fahrzeug, Kraftfahrzeug, Pkw, Motorrad, Kfz-Zulassung, Fahrzeug-Zulassung, Personenkraftwagen, Wohnmobil, Kraftfahrzeugsteuer, Steuer, Auto, Lastkraftwagen, Nutzfahrzeug, Kfz-Kennzeichen, Oldtimer, Anhänger, Kfz-Steuer, Steuerpflicht, Lkw, Kraftrad

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English