Aufschub-BIN beim Zoll beantragen
Sie wollen ein Aufschubkonto nutzen, um Zahlungsaufschub beim Zoll abzuwickeln? Dafür benötigen Sie unter anderem eine Aufschub-BIN, mit der Sie sich elektronisch ausweisen können.
Beschreibung
Beim Import von Waren nach Deutschland können Einfuhrumsatzsteuer und Zölle anfallen. Diese Abgaben sind direkt bei der Einfuhr in voller Höhe an den Zoll zu bezahlen, sofern der Zoll keinen Zahlungsaufschub einräumt. Ein Aufschubkonto ist ein durch Ihr Hauptzollamt bewilligtes Konto, über das Sie Ihre Abgabenschuld zu einem späteren Zeitpunkt begleichen können.
Im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) beantragen Sie einen Zahlungsaufschub durch Eintragen des entsprechen Schlüssels im Feld "Zahlungsart" in der Anmeldungsmaske "Allgemeine Anmeldedaten". Sie authentifizieren sich dafür durch eine spezielle Aufschub-BIN (Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer).
Die Aufschub-BIN ersetzt in ATLAS Ihre handschriftliche Unterschrift. Sie muss bei jeder Nutzung eines Aufschubkontos angegeben werden. Für jedes Aufschubkonto wird eine eigene BIN benötigt.
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Hausanschrift
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: 08:00 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 17:00 Uhr Freitag: 08:00 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)
Fax: +49 351 44834-590
Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet
Generalzolldirektion (GZD) Dienstort Dresden Stammdatenmanagement
Adresse
Postfach
Carusufer 3-5
Postfach 10 07 61
01099 Dresden
Kontakt
Fax: +49 351 44834-442
Fax: +49 351 44834-444
Fax: +49 351 44834-443
E-Mail: Antrag.eori@zoll.de
Erforderliche Unterlagen
In der Regel müssen Sie keine Unterlagen einreichen.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Formular 0873:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Zur Beantragung einer Aufschub-BIN benötigen Sie ein Aufschubkonto.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8a Zollverordnung (ZollV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- in Verbindung mit Verfahrensanweisung ATLAS:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Einspruch
Verfahrensablauf
Um einen Zahlungsaufschub ("Aufschubkonto") im IT-Verfahren ATLAS beantragen zu können, benötigen Sie für jedes unter einer EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) gespeicherte Aufschubkonto eine Aufschub-BIN. Diese können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.
Um die Aufschub-BIN schriftlich zu beantragen:
- laden Sie das Formular 0873 über die Internetseite der Generalzolldirektion.
- Ausfüllanleitungen finden Sie beim Öffnen der jeweiligen Formularversion.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
- Den fertigen Antrag schicken Sie zusammen mit den jeweils erforderlichen Unterlagen per E-Mail (PDF-Dokument), mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion.
Um die Aufschub-BIN über die Internetseite des Zolls zu beantragen:
- Nutzen Sie den elektronischen Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN).
- Erfassen Sie alle erforderlichen Daten im Antrag.
- Sichern Sie Zwischenstände Ihrer bereits erfassten Formulardaten gegebenenfalls als XML-Datei lokal auf Ihrem Rechner.
- Übermitteln Sie die vollständigen Antragsdaten mit Hilfe der Funktion "Antrag abgeben" an die Generalzolldirektion.
- Anschließend drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben ihn und schicken diesen per Post, per Telefax oder per E-Mail an die Generalzolldirektion.
Fristen
Es gibt keine Fristen, die einzuhalten sind.
Bearbeitungsdauer
- 1 bis 2 Tage nach Eingang des unterschriebenen Antrags
- Die Aufschub-BIN wird im Normalverfahren auf dem Postweg mit gegen unbefugtes Öffnen gesicherte Schreiben versandt, so dass die Postlaufzeit beachtet werden muss.
- Sollte Dringlichkeit bestehen, kann mit einer Vollmacht die zuständige Stelle zu einer beschleunigten Bekanntgabe per E-Mail, Fax oder Telefon ermächtigt werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Weitere Informationen
- Informationen zum IT-Verfahren ATLAS und zur Aufschub-BIN auf der Internetseite der Zollverwaltung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Weitere Informationen zum IT-Verfahren ATLAS und zur Aufschub-BIN auf der Internetseite der Zollverwaltung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 21.06.2021
Stichwörter
Beteiligten-Identifikationsnummer, ATLAS, BIN, Aufschub-BIN