Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes Beurkundung

    Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.

    Ist die Adoption eines  im Ausland lebenden Kindes möglich, werden die Adoptionsbewerber von der Auslandsvermittlungsstelle aufgefordert, zu erklären, dass sie bereit sind, dieses Kind zu adoptieren . Dieser Prozess muss begleitet werden.

    Beschreibung

    Sind Sie an der Adoption eines Kindes aus dem Ausland interessiert und kann Ihnen ein Kind zur Adoption vorgeschlagen werden, werden Sie von der Auslandsvermittlungsstelle aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, in der Sie Ihre Bereitschaft kundtun, dieses Kind zu adoptieren.

    Für diese Erklärung ist eine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Erklärung muss "öffentlich beurkundet" werden. Diese Beurkundung kann in einem Notariat oder in einem Jugendamt erfolgen. Die Beurkundung im Jugendamt ist gebührenfrei. Für die Beurkundung in einem Notariat entstehen Kosten.

    Wenn Sie sich bereit erklären, das Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren, sind Sie verpflichtet, verschiedene öffentliche Leistungen vollständig zu erstatten, die für das Kind gewährt werden. Diese Verpflichtung besteht für maximal 6 Jahre und endet mit einer Adoption des Kindes. Für Leistungen, die für das Kind erbracht werden, wenn das Kind bereits adoptiert ist, besteht keine vollständige Erstattungspflicht. In diesen Fällen müssen Sie nur einen Kostenbeitrag in dem Umfang zahlen, wie auch Eltern dies müssten. 

    zuständige Stelle

    Die Erklärung zur Bereitschaft ein Kind zu adoptieren kann in einem Jugendamt oder in einem Notariat beurkundet werden.

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Kontakt

    Fax: 0481 97-1499

    Telefon Festnetz: 0481 97-0

    E-Mail: info@dithmarschen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 122 - Sozialpädagogische Hilfen / Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0481 97-0

    Fax: 0481 97-1499

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 32

    22303 Hamburg

    Kontakt

    Fax: +49 40 42863-5188

    Telefon Festnetz: +49 40 42863-5006

    E-Mail: gza@bsg.hamburg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Zentrale Behörde für Auslandsadoption

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beurkundung muss die Identität nachgewiesen werden. Sie müssen sich daher mit einem Personalausweis, Reisepass oder vergleichbaren Dokumenten ausweisen können.

    Voraussetzungen

    • Sie haben einem Kindervorschlag im Rahmen eines internationalen Adoptionsverfahrens zugestimmt.
    • Die Auslandsvermittlungsstelle muss Sie im Rahmen des Adoptionsverfahrens aufgefordert haben, eine Erklärung nach § 7 Abs. 1 AdÜbAG abzugeben und Sie müssen bereit sein, dass Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Wenn die Auslandsvermittlungsstelle Sie aufgefordert hat, eine Erklärung nach § 7 Abs. 1 AdÜbAG abzugeben und Sie bereit sind, dass Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren, wenden Sie sich an die Stelle bei der Sie die Beurkundung vornehmen lassen möchten.
      Am günstigsten ist es, wenn mit der Stelle die die Urkunde aufnehmen soll ein Termin vereinbart wird. Vor der Beurkundung informiert die Person die die Urkunde aufnimmt über die rechtlichen Folgen, die die Beurkundung hat.
    • Die Beurkundung kann in der Regel sofort erfolgen.
    • Die Urkunde wird an die Auslandsvermittlungsstelle übersandt.

    Fristen

    Wenn die Auslandsvermittlungsstelle Sie zur Beurkundung Ihrer Erklärung auffordert, setzt diese Ihnen eine Frist bis zu der die Beurkundung erfolgen muss. Können Sie diese Frist aus zwingenden Gründen nicht einhalten, wollen das Ihnen vorgeschlagene Kind aber adoptieren, müssen Sie sich für eine Fristverlängerung an die Auslandsvermittlungsstelle wenden.

    Bearbeitungsdauer

    Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die ggf. vor der Beurkundung gestellt werden sollen, erfordern einen zeitlichen Aufwand. Der Zeitaufwand ist in jedem Einzelfall anders. Hinzu kommt eine eventuelle Wartezeit vor Ort.

    Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.

    Kosten

    Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann das Notariat vor einer Beurkundung mitteilen.

    Die öffentliche Beurkundung der Erklärung vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erklärung zur Bereitschaft ein Kind zu adoptieren, muss öffentlich beurkundet werden. Das ist in einem Notariat und in einem Jugendamt möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 05.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Adoption, Internationale Adoption, Übernahme von Kosten, Bereiterklärung, Adoptionsverfahren, Adoptivpflegekind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English