Infos in Leichter Sprache
Die Politik kümmert sich um das Zusammen-Leben.
Bei einer Wahl entscheiden die Menschen:
Wer soll die Politik machen.
Sie können auf 2 Arten wählen:
- Sie können in ein Wahl-Lokal gehen.
Das Wahl-Lokal ist der Ort von der Wahl.
Zum Beispiel:
Räume in einer Schule.
Oder Räume in einem Vereins-Haus. - Sie können mit einem Brief wählen.
Den Brief verschicken Sie mit der Post.
Das nennen wir: Brief-Wahl.
In diesem Text erklären wir die Brief-Wahl.
Hinweis:
Das ist der Link zu den Infos in schwerer Sprache.
Das sind die Infos von diesem Text
In diesem Text erklären wir die Brief-Wahl.
Klicken Sie auf die Links,
dann können Sie die Infos lesen.
Wir erklären jetzt:
Wie Sie wählen können
Die Wahl-Benachrichtigung
Die Wahl-Benachrichtigung ist ein Brief.
Wenn Sie wählen dürfen,
dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
In der Wahl-Benachrichtigung sind diese Infos:
- Das Datum von der Wahl.
- Der Ort von der Wahl.
Den Ort nennen wir: Wahl-Lokal.
Zum Beispiel:
Räume in einer Schule.
Oder Räume in einem Vereins-Haus. - Wie Sie die Brief-Wahl machen können.
Diese Wahlen gibt es in Hessen:
- Europa-Wahl
- Bundestags-Wahl
- Landtags-Wahl
- Kommunal-Wahl
Tipp:
Es gibt eine Internet-Seite mit allen Infos zu den Wahlen in Hessen.
Achtung:
Die Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
Das ist der Link für Infos über die Internet-Seite in Leichter Sprache.
Nach oben
Wenn Sie zum Anfang von diesem Text wollen,
dann klicken Sie hier.
Was ist die Brief-Wahl
Vielleicht können Sie an dem Wahl-Datum nicht in das Wahl-Lokal kommen.
Zum Beispiel:
- Sie haben einen anderen Termin.
- Das Wahl-Lokal ist nicht barriere-frei.
Dann können Sie auch mit einem Brief wählen.
Den Brief verschicken Sie mit der Post.
Das nennen wir: Brief-Wahl.
Jetzt erklären wir Ihnen die Brief-Wahl.
Nach oben
Wenn Sie zum Anfang von diesem Text wollen,
dann klicken Sie hier.
Wie Sie die Wahl-Papiere bekommen
Für die Brief-Wahl bekommen Sie diese Wahl-Papiere:
- Ihren Wahl-Schein
- Einen Stimm-Zettel
- Einen Zettel mit den Regeln zur Brief-Wahl
- Zwei Umschläge
Sie bekommen die Wahl-Papiere vom Amt.
So können Sie die Wahl-Papiere bekommen:
- Sie können die Wahl-Papiere im Amt bekommen.
- Oder Sie können die Wahl-Papiere mit der Post bekommen.
Wir erklären jetzt die 2 Wege.
Die Wahl-Papiere im Amt bekommen
Gehen Sie in das Amt.
Das Amt heißt:
Stadt-Verwaltung
oder Gemeinde-Verwaltung.
Fragen Sie dort nach der Brief-Wahl.
Sie brauchen dafür Ihren Personal-Ausweis.
Sie können die Wahl-Papiere dann direkt mit nach Hause nehmen.
Das sind die Wahl-Papiere:
- Ihr Wahl-Schein
- Ein Stimm-Zettel
- Ein Zettel mit den Regeln zur Brief-Wahl
- Zwei Umschläge
Vielleicht können Sie die Wahl-Papiere nicht selbst abholen.
Dann kann eine andere Person die Wahl-Papiere für Sie abholen.
Achtung:
Die Person braucht eine Voll-Macht von Ihnen.
Eine Voll-Macht ist ein Text.
In dem Text schreiben Sie:
Die andere Person darf die Wahl-Papiere für mich abholen.
Sie müssen die Voll-Macht unterschreiben.
Die Wahl-Papiere mit der Post bekommen
Wenn Sie die Wahl-Papiere mit der Post bekommen wollen,
dann können Sie das machen:
- Sie können das Formular bei der Wahl-Benachrichtigung aus-füllen.
- Oder:
Sie können ein Formular im Internet aus-füllen. - Sie können eine E-Mail schreiben
Das Formular bei der Wahl-Benachrichtigung aus-füllen
Nehmen Sie Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Auf der Rück-Seite ist ein Formular.
Füllen Sie das Formular aus.
Senden Sie das Formular mit der Post an das Amt.
Das Amt schickt Ihnen dann die Wahl-Papiere per Post.
Ein Formular im Internet aus-füllen
Sie können ein Formular im Internet aus-füllen.
Dann bekommen Sie die Wahl-Papiere mit der Post.
Achtung:
Das machen nur manche Ämter.
Nehmen Sie Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Dort steht die Internet-Seite von Ihrem Amt.
Gehen Sie auf die Internet-Seite.
Füllen Sie das Formular aus.
Senden Sie das Formular ab.
Dann bekommen Sie Ihre Unterlagen mit der Post.
Eine E-Mail schreiben
Sie können auch eine E-Mail an das Amt schreiben
und nach den Wahl-Papieren fragen.
Nehmen Sie Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Dort steht die E-Mail-Adresse von Ihrem Amt.
Schreiben Sie eine E-Mail an das Amt.
In der E-Mail schreiben Sie:
- Ihren Vornamen
und Ihren Namen - Ihr Geburts-Datum
- Ihre Adresse
Vielleicht sind Sie länger nicht zu Hause bei Ihrer Adresse.
Wenn Sie an einem anderen Ort sind,
dann schreiben Sie auch die Adresse von dem Ort.
Achtung:
Sie können nicht am Telefon nach den Wahl-Papieren fragen.
Nach oben
Wenn Sie zum Anfang von diesem Text wollen,
dann klicken Sie hier.
So machen Sie die Brief-Wahl
Sie haben diese Wahl-Papiere vom Amt bekommen:
- Ihren Wahl-Schein
- Einen Stimm-Zettel
- Einen Zettel mit den Regeln zur Brief-Wahl
- Zwei Umschläge
Dann können Sie die Brief-Wahl machen.
Die Regeln für die Wahl sind alle auf dem Wahl-Schein.
Bei den Wahl-Papieren ist auch ein Brief-Umschlag.
Der Brief-Umschlag ist mit Porto.
Das bedeutet:
Sie müssen keine Brief-Marke zahlen.
Achtung:
Sie müssen Regeln beachten.
Wie Sie den Brief schicken.
Die Regeln stehen in den Wahl-Papieren.
Wenn Sie doch keine Brief-Wahl machen wollen:
Mit dem Wahl-Schein können Sie auch in einem Wahl-Lokal wählen.
Nach oben
Wenn Sie zum Anfang von diesem Text wollen,
dann klicken Sie hier.
Infos für Menschen mit Behinderung
Sie haben eine Behinderung.
Und Sie brauchen Hilfe bei der Brief-Wahl.
Dann kann Ihnen eine Person dabei helfen.
Die Person muss 16 Jahre oder älter sein.
Die Person muss ein Formular unterschreiben.
Das Formular heißt: Versicherung an Eides statt.
Das Formular ist in Ihrer Wahl-Benachrichtigung.
Bis wann können Sie die Brief-Wahl machen
Schicken Sie den Brief mit Ihren Wahl-Papieren recht-zeitig ab.
Die Post braucht manchmal länger.
Oder geben Sie den Brief bei Ihrem Amt ab.
Das geht schneller.
So lange können Sie den Brief ab-geben:
Bis 2 Tage vor der Wahl.
Achtung:
Danach geht das nicht mehr.
An dem letzten möglichen Tag müssen Sie auch auf die Uhr-Zeit achten.
Für die Europa-Wahl
oder für die Bundestags-Wahl:
Sie können den Brief bis 18 Uhr ab-geben.
Für die Landtags-Wahl
oder für die Kommunal-Wahl
oder für die Direkt-Wahl:
Sie können den Brief bis 13 Uhr ab-geben.
Nach oben
Wenn Sie zum Anfang von diesem Text wollen,
dann klicken Sie hier.
Wie viel kostet die Brief-Wahl
Die Brief-Wahl ist kosten-los.
Das bedeutet:
Die Brief-Wahl kostet kein Geld.
Bei den Wahl-Papieren ist auch ein Brief-Umschlag.
Der Brief-Umschlag ist mit Porto.
Das bedeutet:
Sie müssen keine Brief-Marke zahlen.
Nach oben
Wenn Sie zum Anfang von diesem Text wollen,
dann klicken Sie hier.
Infos für Menschen mit Behinderung
Sie haben eine Behinderung.
Und Sie brauchen Hilfe bei der Brief-Wahl.
Dann kann Ihnen eine Person dabei helfen.
Die Person muss 16 Jahre oder älter sein.
Die Person muss ein Formular unterschreiben.
Das Formular heißt: Versicherung an Eides statt.
Das Formular ist in Ihrer Wahl-Benachrichtigung.
Nach oben
Wenn Sie zum Anfang von diesem Text wollen,
dann klicken Sie hier.
Wenn Sie keine Wahl-Benachrichtigung bekommen haben
Es gibt ein Wähler-Verzeichnis.
Das Wähler-Verzeichnis ist eine Liste mit Namen von Personen.
Die Personen in der Liste dürfen wählen.
Diese Personen bekommen eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
Manche Personen sind nicht in der Liste.
Diese Personen dürfen nicht wählen.
Wenn Sie keine Wahl-Benachrichtigung mit der Post bekommen haben:
Schreiben Sie dem Amt.
Dann prüft das Amt:
Dürfen Sie wählen.
Wenn Sie wählen dürfen,
dann kommt Ihr Name auch in die Liste.
Und dann können Sie auch wählen.
Achtung:
Sie müssen dem Amt mit einem Antrag schreiben.
Der Antrag ist ein Formular.
Sie müssen den Antrag lange vor dem Wahl-Datum machen:
Bis spätestens 21 Tage vor dem Wahl-Datum.
Danach können Sie den Antrag normaler-weise nicht mehr machen.
Manchmal dürfen Sie den Antrag auch noch später machen.
Das sind die Ausnahmen:
- Sie waren krank.
- Sie dürfen noch nicht so lange wählen.
Zum Beispiel:
Sie haben erst 10 Tage vor der Wahl einen deutschen Pass bekommen. - Sie hatten schon einen Antrag an das Amt geschrieben.
Aber das Amt hat Sie nicht früh genug auf die Wähler-Liste gesetzt.
Nach oben
Wenn Sie zum Anfang von diesem Text wollen,
dann klicken Sie hier.
Kontakt
Wenn Sie Fragen zu der Brief-Wahl haben,
dann können Sie dem Verwaltungs-Portal schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
verwaltungsportal@digitales.hessen.de
Schreiben Sie uns in Ihrer E-Mail:
Ich möchte eine Antwort in Leichter Sprache.
Nach oben
Wenn Sie zum Anfang von diesem Text wollen,
dann klicken Sie hier.
Es gibt noch mehr Texte
Das ist der Link für
die anderen Texte in Leichter Sprache.
Informationen zum Text
Die Bilder sind von: Reinhild Kassing, www.leichtesprachebilder.de