Bei einer Wahl kann man zuhause wählen und den Wahl-Brief mit der Post schicken.

Infos in Leichter Sprache

Die Politik kümmert sich um das Zusammen-Leben.

Bei einer Wahl entscheiden die Menschen:

Wer soll die Politik machen.

Sie können auf 2 Arten wählen:

  • Sie können in ein Wahl-Lokal gehen.
    Das Wahl-Lokal ist der Ort von der Wahl.
    Zum Beispiel: 
    Räume in einer Schule. 
    Oder Räume in einem Vereins-Haus.
  • Sie können mit einem Brief wählen.
    Den Brief verschicken Sie mit der Post.
    Das nennen wir: Brief-Wahl.

In diesem Text erklären wir die Brief-Wahl.

Hinweis:
Das ist der Link zu den Infos in schwerer Sprache.
 



Eine Unterstützerin liest einer Frau etwas vor.

Wie Sie wählen können

Die Wahl-Benachrichtigung

Die Wahl-Benachrichtigung ist ein Brief.

Wenn Sie wählen dürfen,

dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.

In der Wahl-Benachrichtigung sind diese Infos:

  • Das Datum von der Wahl.
  • Der Ort von der Wahl.
    Den Ort nennen wir: Wahl-Lokal.
    Zum Beispiel: 
    Räume in einer Schule. 
    Oder Räume in einem Vereins-Haus.
  • Wie Sie die Brief-Wahl machen können.

www ist das Zeichen für das welt-weite Computer-Netz.

Diese Wahlen gibt es in Hessen:

  • Europa-Wahl
  • Bundestags-Wahl
  • Landtags-Wahl
  • Kommunal-Wahl

Tipp:

Es gibt eine Internet-Seite mit allen Infos zu den Wahlen in Hessen.

Achtung:

Die Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
Das ist der Link für Infos über die Internet-Seite in Leichter Sprache.
 


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Was ist die Brief-Wahl

Vielleicht können Sie an dem Wahl-Datum nicht in das Wahl-Lokal kommen.

Zum Beispiel:

  • Sie haben einen anderen Termin.
  • Das Wahl-Lokal ist nicht barriere-frei.

Dann können Sie auch mit einem Brief wählen.

Den Brief verschicken Sie mit der Post.

Das nennen wir: Brief-Wahl.

Jetzt erklären wir Ihnen die Brief-Wahl.


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Hier kreuzt man an, was man wählen will oder wen man wählen will.

Wie Sie die Wahl-Papiere bekommen

Für die Brief-Wahl bekommen Sie diese Wahl-Papiere:

  • Ihren Wahl-Schein
  • Einen Stimm-Zettel
  • Einen Zettel mit den Regeln zur Brief-Wahl
  • Zwei Umschläge

Sie bekommen die Wahl-Papiere vom Amt.
So können Sie die Wahl-Papiere bekommen:

  1. Sie können die Wahl-Papiere im Amt bekommen.
  2. Oder Sie können die Wahl-Papiere mit der Post bekommen.

Wir erklären jetzt die 2 Wege.


Im Rathaus ist die Regierung einer Stadt. Dort sind auch viele Ämter. Auch der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin hat dort ein Büro.

Die Wahl-Papiere im Amt bekommen

Gehen Sie in das Amt.

Das Amt heißt:

Stadt-Verwaltung
oder Gemeinde-Verwaltung.

Fragen Sie dort nach der Brief-Wahl.

Sie brauchen dafür Ihren Personal-Ausweis.

Sie können die Wahl-Papiere dann direkt mit nach Hause nehmen.

Das sind die Wahl-Papiere:

  • Ihr Wahl-Schein
  • Ein Stimm-Zettel
  • Ein Zettel mit den Regeln zur Brief-Wahl
  • Zwei Umschläge

Vielleicht können Sie die Wahl-Papiere nicht selbst abholen.

Dann kann eine andere Person die Wahl-Papiere für Sie abholen.

Achtung:

Die Person braucht eine Voll-Macht von Ihnen.

Eine Voll-Macht ist ein Text.

In dem Text schreiben Sie:

Die andere Person darf die Wahl-Papiere für mich abholen.

Sie müssen die Voll-Macht unterschreiben.


Die Wahl-Papiere mit der Post bekommen

Wenn Sie die Wahl-Papiere mit der Post bekommen wollen,
dann können Sie das machen:

  • Sie können das Formular bei der Wahl-Benachrichtigung aus-füllen.
  • Oder: 
    Sie können ein Formular im Internet aus-füllen.
  • Sie können eine E-Mail schreiben

Arbeit-Post austragen

Das Formular bei der Wahl-Benachrichtigung aus-füllen

Nehmen Sie Ihre Wahl-Benachrichtigung.

Auf der Rück-Seite ist ein Formular.

Füllen Sie das Formular aus.

Senden Sie das Formular mit der Post an das Amt.

Das Amt schickt Ihnen dann die Wahl-Papiere per Post.


www ist das Zeichen für das welt-weite Computer-Netz.

Ein Formular im Internet aus-füllen

Sie können ein Formular im Internet aus-füllen.

Dann bekommen Sie die Wahl-Papiere mit der Post.

Achtung: 
Das machen nur manche Ämter.

Nehmen Sie Ihre Wahl-Benachrichtigung.

Dort steht die Internet-Seite von Ihrem Amt.

Gehen Sie auf die Internet-Seite.

Füllen Sie das Formular aus.

Senden Sie das Formular ab.

Dann bekommen Sie Ihre Unterlagen mit der Post.


Eine E-Mail schreiben
 

Sie können auch eine E-Mail an das Amt schreiben
und nach den Wahl-Papieren fragen.

Nehmen Sie Ihre Wahl-Benachrichtigung.

Dort steht die E-Mail-Adresse von Ihrem Amt.

Schreiben Sie eine E-Mail an das Amt.

In der E-Mail schreiben Sie:

  • Ihren Vornamen 
    und Ihren Namen
  • Ihr Geburts-Datum
  • Ihre Adresse

Vielleicht sind Sie länger nicht zu Hause bei Ihrer Adresse.

Wenn Sie an einem anderen Ort sind,
dann schreiben Sie auch die Adresse von dem Ort.

Achtung:

Sie können nicht am Telefon nach den Wahl-Papieren fragen.


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So machen Sie die Brief-Wahl

Sie haben diese Wahl-Papiere vom Amt bekommen:

  • Ihren Wahl-Schein
  • Einen Stimm-Zettel
  • Einen Zettel mit den Regeln zur Brief-Wahl
  • Zwei Umschläge

Dann können Sie die Brief-Wahl machen.

Die Regeln für die Wahl sind alle auf dem Wahl-Schein.


Bei einer Wahl kann man zuhause wählen und den Wahl-Brief mit der Post schicken.

Bei den Wahl-Papieren ist auch ein Brief-Umschlag.
Der Brief-Umschlag ist mit Porto.
Das bedeutet:
Sie müssen keine Brief-Marke zahlen.

Achtung:

Sie müssen Regeln beachten.

Wie Sie den Brief schicken.

Die Regeln stehen in den Wahl-Papieren.

Wenn Sie doch keine Brief-Wahl machen wollen:
Mit dem Wahl-Schein können Sie auch in einem Wahl-Lokal wählen.


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Infos für Menschen mit Behinderung

Sie haben eine Behinderung.

Und Sie brauchen Hilfe bei der Brief-Wahl.

Dann kann Ihnen eine Person dabei helfen.

Die Person muss 16 Jahre oder älter sein.

Die Person muss ein Formular unterschreiben.

Das Formular heißt: Versicherung an Eides statt.

Das Formular ist in Ihrer Wahl-Benachrichtigung.


Bis wann können Sie die Brief-Wahl machen

Schicken Sie den Brief mit Ihren Wahl-Papieren recht-zeitig ab.

Die Post braucht manchmal länger.

Oder geben Sie den Brief bei Ihrem Amt ab.

Das geht schneller.

So lange können Sie den Brief ab-geben:

Bis 2 Tage vor der Wahl.

Achtung:

Danach geht das nicht mehr.


An dem letzten möglichen Tag müssen Sie auch auf die Uhr-Zeit achten.

Für die Europa-Wahl 
oder für die Bundestags-Wahl:

Sie können den Brief bis 18 Uhr ab-geben.

Für die Landtags-Wahl
oder für die Kommunal-Wahl
oder für die Direkt-Wahl:

Sie können den Brief bis 13 Uhr ab-geben.


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Etwas ist umsonst, kostet keine Geld.

Wie viel kostet die Brief-Wahl

Die Brief-Wahl ist kosten-los.

Das bedeutet:

Die Brief-Wahl kostet kein Geld.

Bei den Wahl-Papieren ist auch ein Brief-Umschlag.

Der Brief-Umschlag ist mit Porto.

Das bedeutet:
Sie müssen keine Brief-Marke zahlen.


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Ein Unter-Stützer schreibt auf, was eine Frau sagt.

Infos für Menschen mit Behinderung

Sie haben eine Behinderung.

Und Sie brauchen Hilfe bei der Brief-Wahl.

Dann kann Ihnen eine Person dabei helfen.

Die Person muss 16 Jahre oder älter sein.

Die Person muss ein Formular unterschreiben.

Das Formular heißt: Versicherung an Eides statt.

Das Formular ist in Ihrer Wahl-Benachrichtigung.


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Wenn Sie keine Wahl-Benachrichtigung bekommen haben

Es gibt ein Wähler-Verzeichnis.

Das Wähler-Verzeichnis ist eine Liste mit Namen von Personen.

Die Personen in der Liste dürfen wählen.

Diese Personen bekommen eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.

Manche Personen sind nicht in der Liste.

Diese Personen dürfen nicht wählen.


Wenn Sie keine Wahl-Benachrichtigung mit der Post bekommen haben:

Schreiben Sie dem Amt.

Dann prüft das Amt:

Dürfen Sie wählen.

Wenn Sie wählen dürfen,
dann kommt Ihr Name auch in die Liste.

Und dann können Sie auch wählen.

Achtung:

Sie müssen dem Amt mit einem Antrag schreiben.

Der Antrag ist ein Formular.

Sie müssen den Antrag lange vor dem Wahl-Datum machen:

Bis spätestens 21 Tage vor dem Wahl-Datum.

Danach können Sie den Antrag normaler-weise nicht mehr machen.


Manchmal dürfen Sie den Antrag auch noch später machen.

Das sind die Ausnahmen:

  • Sie waren krank.
  • Sie dürfen noch nicht so lange wählen.
    Zum Beispiel:
    Sie haben erst 10 Tage vor der Wahl einen deutschen Pass bekommen.
  • Sie hatten schon einen Antrag an das Amt geschrieben.
    Aber das Amt hat Sie nicht früh genug auf die Wähler-Liste gesetzt.

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Elektronische Post verschickt man mit dem Computer.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu der Brief-Wahl haben,
dann können Sie dem Verwaltungs-Portal schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist: 
verwaltungsportal@digitales.hessen.de

Schreiben Sie uns in Ihrer E-Mail:

Ich möchte eine Antwort in Leichter Sprache.


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Informationen zum Text

Die Bilder sind von: Reinhild Kassing, www.leichtesprachebilder.de