Gewerbesteuervordrucke

Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Gewerbesteuer- und Zerlegungserklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 14a des Gewerbesteuergesetzes). Eine Abgabe in Papierform ist grundsätzlich nicht mehr zulässig. Die elektronische Übermittlung kann dabei durch ELSTER-Formular oder durch Software von Drittanbietern  erfolgen.

Die Möglichkeit zur Abgabe auf Papiervordruck ist nur in besonderen Härtefällen möglich. Sollte ein solcher Härtefall vorliegen, stehen Ihnen die Papiererklärungsvordrucke hier zur Verfügung.