Hessische Dienstwohnungsvorschriften
Ziffer 8 der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Dienstwohnungen des Landes Hessen (Hessische Dienstwohnungsvorschriften - HDWV) vom 14.5.2008, die auf dieser Seite zusammen mit dem Gemeinsamen Erlass (Hinweise und Erläuterungen zur Neufassung) abrufbar ist, wurde rückwirkend zum 01.01.2010 an die Änderungen im Tarifrecht des Landes Hessen angepasst. Der Änderungserlass sowie die aktualisierte Gesamtfassung sind auf dieser Seite abrufbar.
Die für den Abrechnungszeitraum 1. Juli 2009 bis 31. Juni 2010 geltenden Entgelte bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen (StAnz. 2010, 274) betragen je qm Wohnfläche der beheizbaren Räume für fossile Brennstoffe 10,95 € und für Fernheizung und übrige Heizungsarten 12,66 €.