Hessische Dienstwohnungsvorschriften
Auf dieser Seite sind die aktualisierten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Dienstwohnungen des Landes Hessen (Hessische Dienstwohnungsvorschriften - HDWV) eingestellt. Die HDWV vom 14.05.2008 (StAnz. 2008 S. 1441) in der Fassung vom 04.11.2010 (StAnz. 2010 S. 2552) haben sich bewährt und wurden daher nur geringfügig aktualisiert.
Diese aktualisierten HDWV gelten für alle Dienstwohnungsverhältnisse mit Beamtinnen und Beamten. Sie gelten gleichermaßen auch für Dienstwohnungsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit deren Arbeitsverhältnisse bis zum 31.12.2009 begründet wurden. Für nach dem 31.12.2009 begründete Arbeitsverhältnisse gelten die HDWV aufgrund individualarbeitsvertraglicher Bestimmungen. Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften empfohlen.
Bei einem Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen berechnet sich die Heizkostenpauschale nach den durchschnittlichen Heizkosten, die im Abrechnungszeitraum 1. Juli bis 30. Juni für nicht an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossene Bundesmiet- und Bundesdienstwohnungen aufzuwenden waren. Das Bundesministerium der Finanzen hat die jeweiligen Berechnungssätze für die Heizkostenpauschale in der Vergangenheit regelmäßig auf seiner Homepage www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht (Stichwortsuche z. B. mit den Begriffen „Heizkosten“ oder „DWV“). Es wird darauf hingewiesen, dass die Berechnungssätze des Bundesministeriums der Finanzen aufgrund der Änderung der Ziffer 10.2 der HDWV auch künftig nicht mehr gesondert im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht werden. Da sich das Land Hessen bereits in der Vergangenheit an den Berechnungssätzen des Bundes orientiert hat, wurde aus verwaltungsökonomischen Gründen letztmals für den Abrechnungszeitraum 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 eine gesonderte Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes vorgenommen.