Anmietung von Büroräumen
Die Anmietung von Liegenschaften und Räumen für Zwecke des Landes Hessen sollte möglichst zu einheitlichen Bedingungen erfolgen. Der über den nebenstehenden Download abrufbare Erlass und das Vertragsmuster vom 3. März 2008 (StAnz. S. 687) soll hierzu Orientierung bieten.