Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Investmentsteuer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Deutschland
- Befreiungsbescheinigung für steuerbegünstigte ausländische Anleger von Investmentfonds beantragen
- Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für ausländische Spezial-Investmentfonds einreichen
- Nicht vorgenommenen oder zu niedrigen Steuerabzug auf inländische Einkünfte von ausländischen Investmentmentfonds melden
- Statusbescheinigung für eine Ermäßigung der Steuer für Einkünfte ausländischer Investmentfonds beantragen