Leistungen und Informationen zum Thema Sanierung und Insolvenz
Ist Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist in manchen Fällen ein Insolvenzverfahren notwendig. In anderen Fällen kann eine außergerichtliche Sanierung von Vorteil sein: Sie sparen Kosten für Gericht, Verwaltung und Insolvenzverwalter und der Sanierungsversuch muss nicht öffentlich gemacht werden. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte, die Sie in Ihrer Notlage unterstützen.
- Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
- Maßnahmen der ZwangsvollstreckungAnsprechpartner verfügbar
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Aufhebung
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Aufschub
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einstweilige Einstellung
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Untersagung
- ZwangsversteigerungAnsprechpartner verfügbar
- Zwangsversteigerung Anordnung
- Zwangsvollstreckung durch den GerichtsvollzieherAnsprechpartner verfügbar
- Ablauf des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Anforderungen an einen Insolvenzverwalter
- Anordnung der Nachtragsverteilung beim Insolvenzgericht beantragen
- Beschluss über einen Insolvenzplan
- Bestellung eines Insolvenzverwalters in einem Insolvenzverfahren
- Durchführung eines Insolvenzverfahrens
- Durchführung eines Nachlassinsolvenzverfahrens
- Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens über ein (früheres) Unternehmen
- Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Einberufung der Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht
- Einrichten eines Pfändungsschutzkontos (P-Kontos)
- Eröffnungsbeschluss Insolvenzverfahren
- Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
- Feststellung von Insolvenzforderungen (im Prüfungstermin)
- Gläubigerversammlung
- Insolvenzforderungen anmelden
- Insolvenzplan als Sanierungsinstrument
- InsolvenzverfahrenAnsprechpartner verfügbar
- Insolvenzverfahrensregister
- Kosten des Insolvenzverfahrens
- Nachträgliche Verteilung noch anfallender Insolvenzmasse
- Öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- Verfahrenskostenstundung im Insolvenzverfahren