Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal

    Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes

    Beschreibung

    Falls Sie als Bewachungsunternehmer oder eine ihrer Wachpersonen im Wachdienst von Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder von Reizstoffsprühgeräten Gebrauch gemacht haben, ist dies unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt) und - falls noch keine Anzeige nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Bewachungsverordnung erfolgt ist - zugleich an die zuständige Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Wettenberg - Fachbereich 1 - Organisation, Zentrale Dienste und Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Sorguesplatz 2

    Postfach 1146

    35435 Wettenberg

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon: 0641 804 0

    Telefax: 0641 804 60

    E-Mail: gemeinde@wettenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung ist ausreichend.

    Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Sicherheitsdienst, Türsteher, Objektschutz, Wachdienst, Waffe, Verteidigung, Wachpersonal, Personenschutz, Schusswaffen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de