Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Für die Meldung einer Kanalstörung gibt es in Roßdorf eine Rufbereitschaft unter der Nummer 0176/1180852.
Für die Meldung einer Kanalstörung gibt es in Roßdorf eine Rufbereitschaft unter der Nummer 0176/1180852.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Zentrale Dienste & Steuerung - Finanzverwaltung Kasse
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-455
E-Mail: gemeindekasse@rossdorf.de
Internet
Gemeinde Roßdorf - Gemeindewerke Technisch
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-453
E-Mail: bauamt@rossdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Die Erläuterungen zur Beantragung der Entwässerungsgenehmigung finden Sie unter folgendem Link:
Die Erläuterungen zur Beantragung der Entwässerungsgenehmigung finden Sie unter folgendem Link:
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Roßdorf finden Sie unter folgendem Link:
Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Roßdorf finden Sie unter folgendem Link:
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
Für die Meldung einer Kanalstörung gibt es in Roßdorf eine Rufbereitschaft unter der Nummer 0176/1180852.
Für die Meldung einer Kanalstörung gibt es in Roßdorf eine Rufbereitschaft unter der Nummer 0176/1180852.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Kloakewasser, Abwassergebühr, Abwasser, Gebühr, Wasserverbrauch