• Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Vergnügungsteuer Festsetzung

Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

Beschreibung

Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
 
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

Online-Dienste

Spielapparate Meldung/Steuererklärung

ID: L100001_383528732

Beschreibung

Über diesen Online-Service haben Sie die Möglichkeit zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 a Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit §§ 149 ff. Abgabenordnung (AO). Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei dem Magistrat der Stadt Friedrichsdorf, Finanzen, Steuern & Abgaben —einzureichen. Bei Nichtabgabe der Erklärung können die Besteuerungsgrundlagen nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 b KAG in Verbindung mit § 162 AO geschätzt und ein Verspätungszuschlag nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 a KAG in Verbindung mit § 152 AO festgesetzt werden. Auch bei verspäteter Abgabe der Erklärung besteht die Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge (§ 4 Absatz 1 Nummer 5 b KAG in Verbindung mit § 240 AO).

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 02.12.2022

Technisch geändert am 02.12.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

ID: L100001_376196765

Beschreibung

Über diesen Online-Service haben Sie die Möglichkeit zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 a Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit §§ 149 ff. Abgabenordnung (AO).

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 19.11.2021

Technisch geändert am 19.11.2021

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Steueramt der Kommune

Zuständigkeit

An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

Ansprechpartner

Stadt Friedrichsdorf - Finanzen, Steuern & Abgaben - Sachgebiet Steuern, Abgaben und Gebühren

Adresse

Hausanschrift

Hugenottenstraße 55

61381 Friedrichsdorf

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 32
Gebührenfrei

Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
    Linien:
    • Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
    • S-Bahn: Linie S5
  • Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1340

61364 Friedrichsdorf

Öffnungszeiten

Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr

Freitag 08:00- 12:00 Uhr

Hinweis:

Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 07.05.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

Version

Technisch erstellt am 11.11.2008

Technisch geändert am 05.12.2023

Stichwörter

Spielautomat, Steuer, Spielgerätesteuer, Spielsteuer, Automatensteuer, Geld, Spielhallen, Vergnügungssteuer, Glücksspiel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019