• Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung

Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

Wenn Sie als Unternehmen eine Baustelle einrichten wollen, dann müssen Sie die behördlichen Anordnungen befolgen.

Beschreibung

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
 

Hinweise für Hochtaunuskreis: Baustellenanordnung

Online-Dienst

Verkehrsrechtliche Anordnung

ID: L100001_375264709

Beschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum) müssen gesichert werden. Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen einholen.

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Version

Technisch erstellt am 05.10.2021

Technisch geändert am 05.10.2021

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden. Dies sind

  • für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen (alle Straßen mit Ausnahme der Autobahnen) in Kreisfreien Städten und Kreisangehörigen Gemeinden über 50.000 Einwohner die Oberbürgermeister,
  • für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden über 7.500 Einwohner sowie für Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden bis 7.500 Einwohner die Bürgermeister
  • und im übrigen (Bundesstraßen auf dem Gebiet von Kreisangehörigen Gemeinden bis 50.000 Einwohner sowie Landesstraßen auf dem Gebiet von Gemeinden bis 7.500 Einwohner) die Landräte.
  • Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen in Hessen ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB)

Ansprechpartner

Stadt Friedrichsdorf - Verkehrs- und Ordnungsamt - Sachgebiet Verkehrs- und Ordnungsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Hugenottenstraße 55

61381 Friedrichsdorf

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 32
Gebührenfrei

Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
    Linien:
    • Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
    • S-Bahn: Linie S5
  • Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1340

61364 Friedrichsdorf

Öffnungszeiten

Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr

Freitag 08:00- 12:00 Uhr

Hinweis:

Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 10.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Hochtaunuskreis - Ordnungs-, Waffen- und Verkehrsrecht, Umwelt- und Bauservice

Adresse

Hausanschrift

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag-Freitag:

09:00-12:00 Uhr

12:30-15:30 Uhr

Kontakt

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Weitere Informationen

Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung)

Stichwörter

Abfall, Bauservice, Bewachung, Feiertag, Glücksspiel, Lotterie, Makler, Ordnungsamt, Prostitution, Sammlung, Schornsteinfeger, Schwertransport, Sonntag, Verkehrsrecht, Versammlung, Waffen, Waffenschein

Version

Technisch geändert am 02.01.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
  • eventuell Umleitungsplan 

Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Die Verantwortlichen für die Verkehrssicherung sowie den Betrieb und die Störungsbeseitigung etwaiger Signalanlagen haben die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) nachzuweisen. Hiervon kann die anordnende Behörde bei Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen Ausnahmen zulassen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Fristen

Antragsfrist: 2 Wochen (Vor Beginn der Bauarbeiten.)

Kosten

Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung und ist in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt.

Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Wohnen am 21.02.2024

Version

Technisch erstellt am 07.11.2008

Technisch geändert am 28.08.2024

Stichwörter

Gerüst, Straßenerhaltung, Bauzaun, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, Straßenbau, Baustellengenehmigung, Kfz, Verkehrssicherung, Ausnahmegenehmigung, Baustellenanordnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019