Vordrucke für Ehrenamt/Vereine

Erklärungsvordrucke

Die Angaben zur Überprüfung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften (z.B. Vereine, einschließlich Sportvereine oder Stiftungen) sind seit einigen Jahren vollumfänglich in die Körperschaftsteuererklärung integriert. Sie müssen eine Körperschaftsteuererklärung (Mantelbogen, sog. Vordruck KSt 1) mit einer Anlage Gem abgeben.
 

Übermittlung

Gemeinnützige Körperschaften sind zudem verpflichtet, ihre Körperschaftsteuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung, d.h. elektronisch zu übermitteln (§ 31 Abs. 1a des Körperschaftsteuergesetzes).
Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen kann entweder über das kostenlose ELSTER – Online-Finanzamt (www.elster.de) unter „Mein ELSTER“ und vorheriger Registrierung oder mittels kommerzieller Steuersoftware von Drittanbietern erfolgen.
Eine Abgabe in Papierform ist nur noch in besonderen Härtefällen möglich. Ein solcher Härtefall liegt entweder vor, wenn die technische Ausstattung mit PC und Internetanschluss für eine elektronische Übermittlung nur mit erheblichem finanziellen Aufwand angeschafft werden kann. Oder die Kenntnisse und persönlichen Fähigkeiten zum Umgang damit nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sind.
Sollte ausnahmsweise ein solcher Härtefall vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Erklärungsvordrucke in Papier werden nämlich grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Steuererklärung einzureichende Unterlagen:

Neben der Körperschaftsteuererklärung (inkl. Anlage Gem) bitten wir Sie unbedingt die folgenden Unterlagen für jedes Jahr des Prüfungszeitraums (meist 3 Jahre) beizufügen, um weitere Rückfragen zu vermeiden:

  1. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Hinweis: Die Einnahmen und Ausgaben sind getrennt nach den Tätigkeitsbereichen „ideeller Bereich", „Vermögensverwaltung", „Zweckbetrieb" und „steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" aufzuführen.
  2. Eine Aufstellung über das Vermögen am 31. Dezember jeden Jahres.
  3. Tätigkeitsberichte und Protokolle über die Mitgliederversammlungen, die Auskunft über die Tätigkeiten im Prüfungszeitraum geben, ggf. Kassenberichte.
  4. Sollten Guthaben vorhanden sein, sind unter Umständen Angaben zu den Rücklagen zu machen.
  5. Bei Satzungsänderung seit der letzten Erklärung ist eine vollständige aktuelle Satzung einzureichen.
  6. Aktuelle Liste der Vorstandsmitglieder mit aktueller Anschrift.