Landesregulierungsbehörde

Mit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 obliegen der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden die Regulierungsaufgaben in Bezug auf Strom- und Gasnetzbetreiber. Die Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze dient der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Strom und Gas.

Über uns - Regulierung der Strom- und Gasnetze

Regulierungsbehörden sind die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden. Die Landesregulierungsbehörden sind nach § 54 EnWG zuständig für die Regulierung von Netzbetreibern, an deren Strom- oder Gasverteilernetz jeweils weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind und deren Netz nicht über das Gebiet des Landes hinausreicht. In Hessen unterliegen jeweils etwa 40 Strom- und Gasnetzbetreiber der Regulierungsaufsicht des Landes; für Strom- und Gasnetzbetreiber, deren Netze über die Grenzen Hessens hinausgehen, bzw. an deren Netz jeweils 100.000 Kunden oder mehr angeschlossen sind, ist die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig.
Die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde sind insbesondere die Festlegung der Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetzbetreiber, die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung (Unbundling), die Missbrauchsaufsicht über die Energienetzbetreiber.
Die Regulierungsbehörden üben nach Artikel 35 der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (Abl. Nr. L 211 S. 55) und nach Artikel 39 der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (ABl. Nr. L 211 S. 94) ihre Tätigkeiten unparteiisch, transparent und weisungsunabhängig aus.
Landesregulierungsbehörde ist nach Artikel 2 des Gesetzes zur Errichtung der Regulierungskammer Hessen vom 27.05.2013 (GVBl. Nr. 10 vom 04.06.2013) die Regulierungskammer Hessen (Gesetzestext s. Download).

Die Geschäftsordnung der Regulierungskammer Hessen mit Stand vom 01.12.2020 finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Das Amtsblatt der Regulierungskammer Hessen ist der Staatsanzeiger für das Land Hessen.

Tätigkeitsfelder

  • Anreizregulierung
  • Geschlossene Verteilernetze
  • Missbrauchsverfahren
  • Sonderformen Netznutzung
  • Sondernetzentgelte Gas
  • Mitteilungspflichten der Netzbetreiber
  • Transparenz Netzentgeltbildung

Unsere Website

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Internetauftritt https://regulierungskammer.hessen.de/