Bauordnungsrecht

aufgeschlagenes Buch Elisa Calvet / Unsplash

Zu den Aufgaben des Bauordnungsrechtes gehört es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Entwicklungen in der Gesellschaft gerecht werden. Wohnungen und das Wohnumfeld sollten so geplant werden, dass sie für Menschen mit unterschiedlichsten Voraussetzungen geeignet sind. Alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Anlagen und Verkehrsmittel müssen weitestgehend ohne fremde Hilfe nutzbar und erreichbar sein. Damit betrifft der Ansatz des Universalen Bauens auch die städtebaulichen Strukturen und die Verkehrsinfrastruktur.

In der Hessischen Bauordnung sind die Anforderungen an Universales Bauen insbesondere in §§ 43 und 46 mit Anforderungen an die Barrierefreiheit geregelt. Über den rechts stehenden Link gelangen Sie zur Hessischen Bauordnung und den weiteren bauordnungsrechtlichen Vorschriften.

In der Broschüre „Barrierefreies – Universales Bauen“ sind die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt.

Die Broschüre finden Sie unter der Rubrik Universales barrierefreies Bauen.