unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Personenbezogene Daten Berichtigung im Melderegister beantragen

    Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.
    Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.

    Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.

    Zuständigkeit

    Die zuständigen Meldebehörden. 

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 33 - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 22

    99817 Eisenach

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03691 670-819

    Telefon Festnetz: 03691 670-800

    E-Mail: buergerbuero@eisenach.de

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Formloser Antrag an die Meldebehörde. Es muss substantiiert dargelegt werden, welche Daten unrichtig oder unvollständig sind und wie eine Berichtigung oder Ergänzung aussehen soll. Entsprechende Dokumente zum Nachweis des Berichtigungsanliegens sollen vorgelegt werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten unter Vorlage entsprechender Dokumente beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

    Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

    Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Gering.

    In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

    Kosten

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Stichwörter

    Verantwortlicher, Meldedaten, Unrichtige Daten, Verarbeitung, Personenbezogene Daten, Berichtigung, Meldebehörde, Vervollständigung, Unvollständige Daten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English