Personalausweis Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Personalausweisbehörde sowie im Internet.
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
Sie können sich auch im Internet informieren unter
Zuständigkeit
Bitte wenden an Sie sich an Ihre örtliche Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 33 - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Markt 22
99817 Eisenach
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03691 670-819
Telefon Festnetz: 03691 670-800
E-Mail: buergerbuero@eisenach.de
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Absatz 2 und 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 10 Absatz 2 und 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 11 Absatz 2 und 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.12.2022
Stichwörter
elektronischer Personalausweis, ePA, neuer Personalausweis, nPA, Perso, Online-Ausweisfunktion, neu, PA