Personalausweis Informationserteilung

    Personalausweis Informationen erhalten

    Informationen zum Personalausweis erhalten Sie im Internet oder bei Ihrer örtlichen Personalausweisbehörde.

    Beschreibung

    Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

    Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

    Die Ausweispflicht kann auch durch den Besitz und die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses erfüllt werden. Nicht dazu geeignet sind Ausweisdokumente anderer Staaten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 33 - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 22

    99817 Eisenach

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03691 670-819

    Telefon Festnetz: 03691 670-800

    E-Mail: buergerbuero@eisenach.de

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können sich auch im Internet informieren unter

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Stichwörter

    Neuer PA, ePA, Hinweise, Ausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, Information, Pass, Informationen, Perso, neu, Elektronisch, Infos, Identitätsnachweis, nPA, Personaldokument, Online-Ausweisfunktion

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English