Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung erhalten

    Wenn Sie als Bewerber/in an einer Wahl teilnehmen möchten, dann müssen Sie die sogenannten Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürger/innen vorlegen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.

    Beschreibung

    Um für die Wahl zugelassen werden zu können müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden.

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, welche je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt werden.
    Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.


    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Treffurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    99830 Treffurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Blobach
      Linie:
      • Bus: 170, 75 und 76

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36923 5150

    Fax: +49 36923 51538

    E-Mail: post@treffurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

    IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20

    BIC: GENODEF1ESW

    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

    IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Treffurt - FB Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    99830 Treffurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Blobach
      Linie:
      • Bus: 170, 75 und 76

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36923 51521

    Fax: +49 36923 51519

    E-Mail: ordnungsamt@treffurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

    IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20

    BIC: GENODEF1ESW

    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

    IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahl, Wahlvorschlag, Wählergruppen, Parteien, Unterstützungsunterschriften

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English