Schutz der Sonn- und Feiertage - Ausnahmen
An Sonn- und Feiertagen herrscht Arbeitsruhe und es dürfen keine Tätigkeiten ausgeführt werden, welche die Ruhe des Tages stören könnten. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dann können jedoch Ausnahmen zugelassen werden. Diese müssen Sie beantragen.
Beschreibung
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich - abgesehen von im Thüringer Feiertagsgesetz festgelegten Ausnahmen - allgemeine Arbeitsruhe, und es sind weiterhin alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen.
Aus wichtigen Gründen können hiervon Ausnahmen zugelassen werden, wobei jedoch eine Störung von Gottesdiensten nicht eintreten darf.
In Thüringen werden 10 von 15 der in den Ländern in teils unterschiedlicher Auswahl beobachteten gesetzlichen Feiertage landesweit begangen. Diese sind der Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag sowie der 1. und 2. Weihnachtstag. Der Fronleichnamstag ist nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Wohnbevölkerung geschützt.
Fronleichnam:
Da es immer wieder Unsicherheiten zur Regelung des Fronleichnamstages in Thüringen gibt, wurde hierzu ein Merkblatt erstellt, das hier eingesehen werden kann.
Der Fronleichnamstag ist gesetzlicher Feiertag nur in den Gemeinden bzw. Ortsteilen, die im Merkblatt aufgeführt sind.
Für Arbeitnehmer ist darauf hinzuweisen, dass für diesen Feiertag jeweils das Recht des Arbeitsortes maßgeblich ist.
Gleiches gilt im Verhältnis zu Arbeitsstätten außerhalb Thüringens.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständige Stellen
-
für die Genehmigung von Ausnahmen: die Gemeinden
- bei Ausnahmen, die sich über das Gebiet einer Gemeinde hinaus erstrecken: das Landratsamt
- bei Ausnahmen über die Kreisgrenzen hinaus: die unteren Verkehrsbehörden
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Treffurt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Blobach
Linie:- Bus: 170, 75 und 76
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 36923 5150
Fax: +49 36923 51538
E-Mail: post@treffurt.de
Kontaktperson
Frau Theresa Braunhold (Mitarbeiterin)
Herr Danilo Braunholz (Fachbereichsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 036923 51527
Fax: 036923 51538
E-Mail: bauamt@sv-treffurt.thueringen.de
Herr Andreas Fiedler (Mitarbeiter)
Frau Sabine Fiedler (Mitarbeiterin)
Herr Detlef Händel (Fachbereichsleiter)
Frau Anne Hoffmann (Mitarbeiterin)
Frau Anette Jäschke (Mitarbeiterin)
Herr Heiko Jauernik (Fachbereichsleiter)
Frau Nicole John (Mitarbeiterin)
Frau Annette Kleinsteuber (Fachbereichsleiterin)
Frau Corinna König (Mitarbeiterin)
Frau Sabine Roth (Mitarbeiterin)
Frau Alexandra Senf (Mitarbeiterin)
Frau Sabine Merz (Standesbeamtin)
Frau Andrea Müller (Mitarbeiterin)
Herr Michael Reinz (Bürgermeister)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 036923 51511
Frau Corda Müller (Mitarbeiterin)
Frau Petra Schnell (Mitarbeiterin)
Frau Nadine Schwanz (Mitarbeiterin)
Frau Corinna Stein (Mitarbeiterin)
Frau Regina Stephan (Mitarbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 57332-1198
Fax: 0361 57332-1346
E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de
Internet
Stadtverwaltung Treffurt - FB Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Blobach
Linie:- Bus: 170, 75 und 76
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 36923 51521
Fax: +49 36923 51519
E-Mail: ordnungsamt@treffurt.de
Kontaktperson
Herr Detlef Händel (Fachbereichsleiter)
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Stichwörter
Ordnungsamt
Voraussetzungen
Für die Ausnahme müssen wichtige Gründe vorliegen. Das Umsatzinteresse von Ladeninhabern oder das Erwerbsinteresse potenzieller Käufer stellen keine wichtigen Gründe dar.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid (einer Gemeinde oder eines Landratsamts) kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Behörde erhoben werden, die den Bescheid erlassen hat. (Gegen den Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.)
Kosten
Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung kann je nach Art und Umfang von 10 bis 250 Euro je Tag betragen.
Für Ausnahmen für den Betrieb von Waschanlagen für Personenkraftwagen beträgt die Gebühr zwischen 10 und 500 Euro je Jahr.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz schließen ggf. nach anderen Vorschriften notwendige Erlaubnisse (z. B. übermäßige Strassenbenutzung § 29 StVO) nicht ein.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.04.2015
Stichwörter
Sonntagsbetrieb, Feiertagsbetrieb, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit