Sonn- und Feiertagsausnahmen ErteilungOnline erledigen

    Schutz der Sonn- und Feiertage - Ausnahmen

    An Sonn- und Feiertagen herrscht Arbeitsruhe und es dürfen keine Tätigkeiten ausgeführt werden, welche die Ruhe des Tages stören könnten. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dann können jedoch Ausnahmen zugelassen werden. Diese müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich - abgesehen von im Thüringer Feiertagsgesetz festgelegten Ausnahmen - allgemeine Arbeitsruhe, und es sind weiterhin alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen.

    Aus wichtigen Gründen können hiervon Ausnahmen zugelassen werden, wobei jedoch eine Störung von Gottesdiensten nicht eintreten darf.

    In Thüringen werden 10 von 15 der in den Ländern in teils unterschiedlicher Auswahl beobachteten gesetzlichen Feiertage landesweit begangen. Diese sind der Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag sowie der 1. und 2. Weihnachtstag. Der Fronleichnamstag ist nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Wohnbevölkerung geschützt.

    Fronleichnam:
    Da es immer wieder Unsicherheiten zur Regelung des Fronleichnamstages in Thüringen gibt, wurde hierzu ein Merkblatt erstellt, das hier eingesehen werden kann.
    Der Fronleichnamstag ist gesetzlicher Feiertag nur in den Gemeinden bzw. Ortsteilen, die im Merkblatt aufgeführt sind.
    Für Arbeitnehmer ist darauf hinzuweisen, dass für diesen Feiertag jeweils das Recht des Arbeitsortes maßgeblich ist.
    Gleiches gilt im Verhältnis zu Arbeitsstätten außerhalb Thüringens.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949107

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständige Stellen

    • für die Genehmigung von Ausnahmen: die Gemeinden

    • bei Ausnahmen, die sich über das Gebiet einer Gemeinde hinaus erstrecken: das Landratsamt
    • bei Ausnahmen über die Kreisgrenzen hinaus: die unteren Verkehrsbehörden

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Treffurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    99830 Treffurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Blobach
      Linie:
      • Bus: 170, 75 und 76

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36923 5150

    Fax: +49 36923 51538

    E-Mail: post@treffurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

    IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20

    BIC: GENODEF1ESW

    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

    IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

    Fax: 0361 57332-1346

    E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Treffurt - FB Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    99830 Treffurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Blobach
      Linie:
      • Bus: 170, 75 und 76

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36923 51521

    Fax: +49 36923 51519

    E-Mail: ordnungsamt@treffurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

    IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20

    BIC: GENODEF1ESW

    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

    IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Für die Ausnahme müssen wichtige Gründe vorliegen. Das Umsatzinteresse von Ladeninhabern oder das Erwerbsinteresse potenzieller Käufer stellen keine wichtigen Gründe dar.

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid (einer Gemeinde oder eines Landratsamts) kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Behörde erhoben werden, die den Bescheid erlassen hat. (Gegen den Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.)

    Kosten

    Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung kann je nach Art und Umfang von 10 bis 250 Euro je Tag betragen.

    Für Ausnahmen für den Betrieb von Waschanlagen für Personenkraftwagen beträgt die Gebühr zwischen 10 und 500 Euro je Jahr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahmegenehmigungen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz schließen ggf. nach anderen Vorschriften notwendige Erlaubnisse (z. B. übermäßige Strassenbenutzung § 29 StVO) nicht ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.04.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sonntagsbetrieb, Feiertagsbetrieb, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de