Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - aber auch in der freien Landschaft geschützt.

    Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

    Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.

    Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.

    Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.

    Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Treffurt - Baummanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    99830 Treffurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Blobach
      Linie:
      • Bus: 170, 75 und 76

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36923 51521

    Fax: +49 36923 51519

    E-Mail: anne.hoffmann@treffurt.de

    Kontaktperson

    • Frau Anne Hoffmann (Mitarbeiterin)

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    IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20

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    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

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    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

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    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Treffurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    99830 Treffurt

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    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

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    • Haltestelle: Blobach
      Linie:
      • Bus: 170, 75 und 76

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    Ist nicht rollstuhlgerecht

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    Telefon Festnetz: +49 36923 5150

    Fax: +49 36923 51538

    E-Mail: post@treffurt.de

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    Technisch geändert am 06.02.2024

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    Landratsamt Wartburgkreis - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Andreasstraße 11

    36433 Bad Salzungen

    Besucheradresse des Umweltamtes

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      Anzahl: 0  Gebühren: nein

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    • Haltestelle: Landratsamt
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      • Bus: Stadtlinie A

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    Postanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

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    Telefon Festnetz: 03695 61-6700

    Fax: 03695 61-6799

    E-Mail: umwelt@wartburgkreis.de

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    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

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    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Treffurt - FB Ordnung und Sicherheit

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    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    99830 Treffurt

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      • Bus: 170, 75 und 76

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    Telefon Festnetz: +49 36923 51521

    Fax: +49 36923 51519

    E-Mail: ordnungsamt@treffurt.de

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    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bäume, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Fällen, Baum, Befreiung, Schnitt, Naturschutz, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de