Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Vorharz - Einwohnermeldeämter

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 16

    39397 Schwanebeck

    Bürgerbüro Schwanebeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 7

    38828 Wegeleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 7

    38828 Wegeleben

    Bürgerbüro Wegeleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Quedlinburger Straße 10

    06458 Wedderstedt

    Bürgerbüro Wedderstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039423 851-48(Büro Wegeleben)

    Telefon Festnetz: 039423 851-45(Büro Schwanebeck)

    Telefon Festnetz: 039423 851-49(Büro Wegeleben)

    Telefon Festnetz: 039423 851-46(Büro Wedderstedt)

    Fax: 039423 851-93(Büro Wedderstedt)

    Fax: 039423 851-92(Büro Schwanebeck)

    Fax: 039423 851-91(Büro Wegeleben)

    E-Mail: info@vorharz.net

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Verbandsgemeinde Vorharz verfügt über Bürgerbüro's in Schwanebeck, Wegeleben und Wedderstedt. Rollstuhlfahrer werden gebeten, sich bitte vorab telephonisch anzumelden.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English