Abschriften Beglaubigung

    Dokumente beglaubigen lassen

    Beschreibung

    Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.

    Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

    • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
    • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
    • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
    • die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
    • es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.

    Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Vorharz - Standesamt Vorharz in Wegeleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    38828 Wegeleben

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039423 851-91

    Telefon Festnetz: 039423 851-48

    Telefon Festnetz: 039423 851-49

    E-Mail: info@vorharz.net

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Verbandsgemeinde Vorharz verfügt über Bürgerbüro's in Schwanebeck, Wegeleben und Wedderstedt (Gemeinde Selke-Aue). Rollstuhlfahrer werden gebeten, sich bitte vorab telephonisch anzumelden.

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Vorharz - Einwohnermeldeämter

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 16

    39397 Schwanebeck

    Bürgerbüro Schwanebeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 7

    38828 Wegeleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 7

    38828 Wegeleben

    Bürgerbüro Wegeleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Quedlinburger Straße 10

    06458 Wedderstedt

    Bürgerbüro Wedderstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039423 851-48(Büro Wegeleben)

    Telefon Festnetz: 039423 851-45(Büro Schwanebeck)

    Telefon Festnetz: 039423 851-49(Büro Wegeleben)

    Telefon Festnetz: 039423 851-46(Büro Wedderstedt)

    Fax: 039423 851-93(Büro Wedderstedt)

    Fax: 039423 851-92(Büro Schwanebeck)

    Fax: 039423 851-91(Büro Wegeleben)

    E-Mail: info@vorharz.net

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Verbandsgemeinde Vorharz verfügt über Bürgerbüro's in Schwanebeck, Wegeleben und Wedderstedt. Rollstuhlfahrer werden gebeten, sich bitte vorab telephonisch anzumelden.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
    • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    für die 1. Ausfertigung je Seite: Gebühr 6.00 EUR

    ab der 2. Ausfertigung je Seite: Gebühr 2.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kopien beglaubigen, Beglaubigung einholen, Urkunden beglaubigen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English