Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Betrieb einer Apotheke beantragen

    Die Erlaubnis gilt ausschließlich

    Beschreibung

    Die Erlaubnis gilt ausschließlich

    • für die Person, die sie erhalten hat, und
    • für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.

    Die Erlaubnis verpflichtet Sie dazu, die Apotheke persönlich in eigener Verantwortung zu leiten.

    Hinweis: Möchten mehrere Personen zusammen eine Apotheke betreiben, so ist dies nur in den Rechtsformen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) möglich. Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter erhalten dann eine Erlaubnis zum Betreiben der Apotheke.

    Dem Träger eines Krankenhauses kann die Erlaubnis zum Betreiben einer Krankenhausapotheke erteilt werden, wenn diese von einer angestellten Apothekerin oder einem angestellten Apotheker geleitet wird und die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume nachweist. Das für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Krankenhausapotheke notwendige Personal, insbesondere auch das pharmazeutische Personal, muss in ausreichender Zahl vorhanden sein. Der Personalbedarf ergibt sich aus Art und Umfang einer medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung des Krankenhauses mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten unter Berücksichtigung von Größe, Art und Leistungsstruktur des Krankenhauses.

    Hinweis: Beim Trägerwechsel ist beim zuständigen Regierungspräsidium eine neue Erlaubnis zu beantragen.

    Ansprechpartner

    Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Je nachdem, in welcher Form Sie die Apotheke betreiben wollen, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen oder Dokumente vorlegen.

    Neuerrichtung oder Kauf einer Apotheke

    1. kurzer (tabellarischer) Lebenslauf mit der Angabe, in welchem Land Pharmazie studiert und die pharmazeutische Prüfung abgelegt wurde, und genauen Angaben über die berufliche Tätigkeit nach Erteilung der Approbation.
      Den Lebenslauf müssen Sie handschriftlich mit Datumsangabe unterschreiben.
    2. Identitätsnachweis (z.B. eine beglaubigte Kopie von Reisepass oder Personalausweis)
    3. aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (direkte Übersendung an das Regierungspräsidium)
    4. aktuelles ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht ungeeignet sind, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten
    5. Approbationsurkunde in beglaubigter Fotokopie
    6. eine nach Abschluss der Verträge abzugebende eidesstattliche Versicherung:
      Sie versichern, dass Sie keine Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Absprachen getroffen haben, die gegen das Apothekengesetz verstoßen. Die eidesstattliche Versicherung können sie vor einer Notarin oder einem Notar oder vor der Genehmigungsbehörde abgegeben.
    7. Erklärungen und Versicherungen:
      • ob ein straf- oder berufsrechtliches Verfahren anhängig war oder ist
      • ob Sie eine weitere Betriebserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland beantragt haben
      • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
      • Ausschluss von Fremd- und Mehrbesitz in der Bundesrepublik Deutschland
    8. Nachweise, dass Sie über die erforderlichen Räume verfügen:
      • amtlich beglaubigter Grundbuchauszug oder sonstiger Nachweis, aus dem die Eigentumsverhältnisse am Apothekengrundstück ersichtlich sind
      • Kauf- oder Mietvertrag
      • Lageplan des Grundstücks mit genauer Ortsangabe (Flurstück)
      • maßstabgerechter Plan der Betriebsräume (Größe und Aufteilung)
      • Aufstellung der Grundflächen der Betriebsräume (mindestens 110 Quadratmeter)
      • Erklärung, ob die Offizin barrierefrei zugänglich ist
      • bei bestehenden Apotheken: die genannten Nachweise, abgesehen vom Kauf- oder Mietvertrag, wenn sich Änderungen gegenüber den bereits vorliegenden Unterlagen ergeben haben
    9. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.:
      • Kaufvertrag über Apotheke im Original oder in beglaubigter Fotokopie
      • Nachweis über Namensänderung in beglaubigter Fotokopie
      • Verzicht der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers auf die ihm erteilte Betriebserlaubnis
      • GbR- oder OHG-Vertrag
      • Verzicht auf bereits erteilte Betriebserlaubnis für die antragstellende Person

    Pacht einer Apotheke

    • die Unterlagen für die Neuerrichtung oder den Kauf einer Apotheke ausgenommen Ziffer 8 Punkt 1 bis 3
    • Pachtvertrag
    • wenn die Apotheke bereits verpachtet war: Verzichtserklärung der Vorpächterin oder des Vorpächters für die erteilte Betriebserlaubnis
    • in Erbfällen: Erbschaftsnachweis als Beleg für die Verpachtungsberechtigung

    Verwaltung einer Apotheke

    • die Unterlagen für die Neuerrichtung oder den Kauf einer Apotheke ausgenommen die Ziffern 6 und 8 Punkt 1 bis 6
    • Erbnachweis
    • Verwaltervertrag

    Filialapotheken, Versandapotheken

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie benötigen.

    Voraussetzungen

    Sie

    • besitzen die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker und
    • die dafür erforderliche Zuverlässigkeit,
    • sind voll geschäftsfähig,
    • haben keine Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Absprachen getroffen, die gegen bestimmte Regelungen des Apothekengesetzes verstoßen (beispielsweise Beteiligungen an der Apotheke, bevorzugte Abgabe bestimmter Arzneimittel, Rezeptzuweisungen),
    • weisen nach, dass Sie über die erforderlichen Räumlichkeiten verfügen,
    • sind gesundheitlich geeignet für die Leitung einer Apotheke und
    • teilen mit, ob und an welchem Ort in einem anderen EU-/EWR-Staat Sie eine oder mehrere Apotheken betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Apothekenerlaubnis können Sie formlos beantragen. Ihr Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

    • Anschrift
    • Angabe der Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
    • Name der Apotheke, Ort und Straße
    • Datum der geplanten Eröffnung oder Übernahme

    Fristen

    Mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Eröffnungs- oder Übernahmetermin

    Kosten

    für die Erteilung der Betriebserlaubnis und die Abnahmebesichtigung: Gebühren nach der Landesgebührenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en