Personalausweis melden wegen Verlust
Wenn Ihr Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen ist, müssen Sie den Verlust gegenüber der Passbehörde melden.
Beschreibung
Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ingelheim
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Wegen größeren Bauarbeiten ums Rathaus stehen nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. In der Wilhelm-Leuschner-Straße, hinter dem Rathaus, kann ½ Stunde kostenlos geparkt werden.
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neues Rathaus:
Linie:- Bus: 611, 612, 620
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr Mittwoch: 8.30 - 12.30 Uhr Donnerstag: 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung kann das Rathaus auch außerhalb der Öffnungszeiten aufgesucht werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 782-0
Fax: 06132 782-130
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Silvia Reble
Ursula Ruppel
Sabine Pitthan
Ada Schäfer
Rosemarie Makar
Telefon Festnetz: +49 6132 782-169
Fax: +49 6132 782-292
Internet
Stadt Ingelheim - 32/2 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: einwohnermeldeamt@ingelheim.de
Internet
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verlustanzeige, Identity-Card, Ausweis, Perso, Identitätsnachweis, ePass, Identifikation