Baugenehmigung/ Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Online-Dienst
Baubeschreibung Anlagen Heizöl
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Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ingelheim
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Wegen größeren Bauarbeiten ums Rathaus stehen nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. In der Wilhelm-Leuschner-Straße, hinter dem Rathaus, kann ½ Stunde kostenlos geparkt werden.
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neues Rathaus:
Linie:- Bus: 611, 612, 620
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr Mittwoch: 8.30 - 12.30 Uhr Donnerstag: 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung kann das Rathaus auch außerhalb der Öffnungszeiten aufgesucht werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 782-0
Fax: 06132 782-130
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Mario Kreit
Rosemarie Kunz
Florian Schrader
Internet
00.00.KVMZ.02.21.01.01 Bauaufsicht
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht und Bauförderung Dienstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Hinweis: Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Sehriban Cakir-Boyar
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872122
Telefon Festnetz: +4961327872122
Stephan Hauptmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872131
Telefon Festnetz: +4961327872131
Maria Mauch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872110
Telefon Festnetz: +4961327872110
E-Mail: Mauch.Maria@mainz-bingen.de
Christine Scheffler (komm. Fachbereichsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872113
Telefon Festnetz: +4961327872113
Michael Schilling
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872109
Telefon Festnetz: +4961327872109
Internet
Stadt Ingelheim - 60/2 Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Sigrid Helm
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Fax: 06132 782-134
Telefon Festnetz: 06132 782-185
E-Mail: sigrid.helm@ingelheim.de
Mario Kreit
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Fax: 06132 782-204
Telefon Festnetz: 06132 782-197
E-Mail: mario.kreit@ingelheim.de
Uta Lindenblatt
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon Festnetz: 06132 782-373
Fax: 06132 782-204
E-Mail: uta.lindenblatt@ingelheim.de
Internet
Formulare
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Baugenehmigung/ Bauantrag
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.05.2023